Sicherstellung des Lebensunterhalts (nach AsylbLG)
- Finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-
Überblick
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Eingangszone Raum 036
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht seit 1993 eine eigenständige Grundlage zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ausländischer Flüchtlinge. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in der Bundesrepublik aufhalten und die
• eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
• über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
• eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs.1, § 24 oder § 25 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
• eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
• vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
• oder Ehegatten und/oder minderjährige Kinder der vorgenannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllen,
• einen Folgeantrag nach § 71 Asylverfahrensgesetzes oder einen Zweitantrag nach §71a des Asylverfahrensgesetz stellen.
Zum vorgenannten Personenkreis zählende Ausländer haben keine Ansprüche nach dem Sozialge-setzbuch XII.Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen:
• Grundleistungen (Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung etc.)
• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
• sonstige Leistungen (z.B. solche, die zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind). Leistungsberechtigte und deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben, haben ihr verfügbares Einkommen und Vermögen vor Eintritt von Leistungen aufzu-brauchen.Ähnliche Produkte
-
Details
Unterlagen
• Nachweis des ausländerrechtlichen Status
• Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen VerhältnisseRechtsgrundlagen
• Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) • Aufenthaltsgesetz -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Büyük Frau Mecavica Herr von Wolff Organisationseinheiten