Prostituiertenschutzgesetz - Vollzug
Seit 1. Juli 2017 besteht das Prostituiertenschutzgesetz.
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Überblick
Kernelemente des Prostituiertenschutzgesetzes, das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, sind die Anmeldepflicht sowie eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Seit dem 01.01.2018 müssen alle in der Prostitution tätigen Personen angemeldet sein bzw. sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden.
Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet beim Gesundheitsamt statt.
Ein Prostitutionsgewerbe umfasst unter anderem:
- Bordell oder Laufhaus
- Prostitutionsfahrzeug
- Escort Vermittlungen
- ProstitutionsveranstaltungenKontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-Gewerbestadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Gewerbemeldestelle Organisationseinheiten