Sprungmarken

Prostituiertenschutzgesetz - Vollzug 

Seit 1. Juli 2017 besteht das Prostituiertenschutzgesetz.

  • Überblick

    Kernelemente des Prostituiertenschutzgesetzes, das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, sind die Anmeldepflicht sowie eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Seit dem 01.01.2018 müssen alle in der Prostitution tätigen Personen angemeldet sein bzw. sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden.

    Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet beim Gesundheitsamt statt.

    Ein Prostitutionsgewerbe umfasst unter anderem:

    - Bordell oder Laufhaus
    - Prostitutionsfahrzeug
    - Escort Vermittlungen
    - Prostitutionsveranstaltungen

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Gewerbemeldestelle

Vielen Dank fürs Teilen