Sprungmarken

Werbeplakate und Dreieckständer 

  • Überblick

    Sie möchten zu Werbezwecken Dreieckständer, Hinweisschilder oder Werbeplakate aufstellen beziehungsweise aufhängen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt. Den Antrag können Sie unter Downloads/Links auf dieser Seite aufrufen.

    Beachten Sie bitte, dass diese Werbung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht an Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten oder zum Beispiel an Ampeln aufgestellt oder aufgehängt werden darf. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Richtlinie unter Downloads/Links. Bei weiteren Fragen gibt der zuständige Ansprechpartner des Fachbereiches Ihnen gerne Auskunft.

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    Ein Antrag ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit Angabe des Veranstalters, des Veranstaltungszweckes, der Dauer und des Ortes sowie der Standorte zu stellen.
    Den Antrag können Sie unter Downloads/Links aufrufen.

    Bei gemeinnützigem Veranstaltungszweck ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes beizufügen.

    Gebühren

    Für die Genehmigung werden Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung. Sie richten sich nach dem Zeitraum der Plakatierung und der Standorte und Plakate.

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung
    • Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NW)
    • Sondernutzungssatzung der Stadt Leverkusen
    • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen
    • Kostenordnung des Landes NRW (KostO NW)

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Vanessa Haas
      Sandra Hielscher
      Tabea Odenthal
      Cindy Wulf

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