Ordnung - Veranstaltungen: Sondernutzungen und Mietverträge
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Überblick
Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 49, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
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Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-02-Veranstaltungenstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Details
Unterlagen
- Antrag einfach
- Pläne
- Skizzen in 11-facher Ausfertigung
- evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Sondernutzungssatzung
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Doris Bremer Anika Kommoß Iris Scharnickel Organisationseinheiten