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Reisegewerbe 

Jeder, der ein Gewerbe ohne feste Betriebsstätte ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.

  • Überblick

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Für den Antrag auf eine Reisegewerbekarte brauchen Sie

    • Ein Lichtbild,
    • ein Führungszeugnis Belegart 0 (das können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde),
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das können Sie ebenfalls bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde)
    • ein Umsatzsteuerheft beziehungsweise ein Befreiungsschein (erhältlich bei Ihrem Finanzamt), nach Erhalt der Reisegewerbekarte
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    • einen Auszug aus der Schuldnerkartei des örtlichen Amtsgerichts
    • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Hygienelehrgang (für Lebensmittel)

    Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gebühren

    • Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 50 € erhoben, die später mit der Gebühr der Reisegewerbekarte verrechnet wird.
    • Die Gesamtgebühr richtet sich nach der Art des ausgeübten Gewerbes, jedoch beträgt sie mindestens 300 €.

    Rechtsgrundlagen

    • Gewerbeordnung (GewO)

    Die Gewerbeordnung kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sven Kommoß

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