Reisegewerbe
Jeder, der ein Gewerbe ohne feste Betriebsstätte ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
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Überblick
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Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-Ordnungstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Details
Unterlagen
Für den Antrag auf eine Reisegewerbekarte brauchen Sie
- Ein Lichtbild,
- ein Führungszeugnis Belegart 0 (das können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde),
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das können Sie ebenfalls bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen, Auszug für eine Behörde)
- ein Umsatzsteuerheft beziehungsweise ein Befreiungsschein (erhältlich bei Ihrem Finanzamt), nach Erhalt der Reisegewerbekarte
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- einen Auszug aus der Schuldnerkartei des örtlichen Amtsgerichts
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Hygienelehrgang (für Lebensmittel)
Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gebühren
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Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 50 € erhoben, die später mit der Gebühr der Reisegewerbekarte verrechnet wird.
- Die Gesamtgebühr richtet sich nach der Art des ausgeübten Gewerbes, jedoch beträgt sie mindestens 300 €.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
Die Gewerbeordnung kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Sven Kommoß Organisationseinheiten