Sprungmarken

Kfz - Kurzzeitkennzeichen 

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Probe- oder Überführungsfahrt durchführen möchten, dann benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

Das Kurzzeitkennzeichen wird ab dem Tag der Beantragung für 5 Tage zugeteilt.

  • Überblick

    Seit 1. April 2015 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur zugeteilt werden, wenn

    1. das entsprechende Fahrzeug bekannt ist und einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

      Bei der Beantragung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorzulegen. Ausnahmsweise kann auch eine Kopie der Papiere akzeptiert werden, wenn die Fahrzeugdaten aus dem zentralen Register des Kraftfahrt-Bundesamtes abgerufen werden können oder die Kopie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt. Eine vertrauenswürdige Stelle ist zum Beispiel eine andere Behörde oder die technische Prüfstelle.

      Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder ist keine Einzelgenehmigung erteilt, dürfen nur Fahrten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk der Zulassungsbehörde durchgeführt werden.

    2. eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird. Kann keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden, dürfen Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.

      Werden dem Fahrzeug Mängel bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im oder im angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.
      Dies gilt jedoch nicht für verkehrsunsichere Fahrzeuge. Diese müssten dann gegebenenfalls auf einem Anhänger transportiert werden.
       
    3. der Antragsteller im Zulassungsbezirk seinen Wohnsitz oder Firmensitz hat oder der Standort des Fahrzeuges im Zulassungsbezirk ist. Der Wohnsitz wird durch die melderechtliche Anschrift nachgewiesen.
      Der Standort des Fahrzeuges kann zum Beispiel durch die Fahrzeugpapiere oder Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung nachgewiesen werden.

    Kann keine Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden oder hat das Fahrzeug keine ABE/EBE, ist immer die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandortes zuständig.

    Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für das bei Antragstellung benannte Fahrzeug genutzt werden.

    Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.

     

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zum Nachweis des Standortes: zum Beispiel Rechnung oder Kaufvertrag
    • Die eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten Wichtig: für Kurzzeitkennzeichen
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • Bei Vorlage eines Passes ist eine Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. 
    • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • Vollmacht bei Vertretung
    • Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes bei Minderjährigen
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis der oder des Vorsitzenden

    Gebühren

    Die Gebühr beträgt 13,10 €; zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder

     

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 
    • Straßenverkehrsgesetz
    • Pflichtversicherungsgesetz
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 
    • Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

     

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Zulassung

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