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Kfz- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbereich - per Post

Kfz- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbereich innerhalb Leverkusens - per Post 

Sind Sie aus einer anderen Stadt nach Leverkusen umgezogen oder haben Sie ein Fahrzeug aus einer anderen Stadt erworben? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug nach Leverkusen ummelden.

  • Überblick

    Für den Fall, dass Sie ein zugelassenes Fahrzeug erworben haben, können Sie das Kennzeichen übernehmen. Ein nicht zugelassenes Fahrzeugt benötigt im Rahmen der Umschreibung ein LEV- oder OP-Kennzeichen.
    Wenn Sie nach Leverkusen zugezogen sind, können Sie wählen, ob Sie bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen beibehalten möchten.
    Im Fall des Umzuges nach Leverkusen und der Beibehaltung Ihrer bisherigen Kennzeichen, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Ummeldung nicht mehr vorlegen. Die Vorlage des Fahrzeugbriefes (altes Dokument)ist jedoch noch erforderlich, da der Fahrzeugbrief im Rahmen der Ummeldung in eine Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden muss.
    Wollen Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten, wird im Rahmen der Zulassung ein LEV-Kennzeichen zugeteilt. Sie benötigen dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil II.
    Wenn Sie mehrere melderechtliche Wohnsitze haben (Haupt- und Nebenwohnsitz), ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.


    Per Post
    Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, welche der Dokumente im Original und welche in Kopie (gut leserlich) an uns gesandt werden müssen.

    Kennzeichen online auswählen: Bitte reservieren Sie vorab gebührenfrei ein Kennzeichen, auch dann, wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben. (Auswahl: "Das nächste freie Kennzeichen reservieren"). Nähere Informationen auch zu Wunschkennzeichen und Buchung unter Link zum Kennzeichen online.

    Die vollständigen Unterlagen mit dem formlosen Antrag auf Umschreibung des Fahrzeugs senden Sie bitte an: 

    Stadt Leverkusen
    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
    Kfz-Zulassungsstelle
    Haus-Vorster Str. 8
    51379 Leverkusen

    Bitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.
    Sobald die Umschreibung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
    Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Im Original
    -
    die Zulassungsbescheinigung Teil II ist erforderlich, sofern ein LEV-Kennzeichen zugeteilt werden soll.
    - ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung
    - Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das auswärtige Kennzeichen durch ein LEV-Kennzeichen ersetzt werden soll
    - eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    - Vollmacht bei Vertretung
    - ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)
    - Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II, des Fahrzeugbriefs oder/und Fahrzeugscheins oder der Kennzeichen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen.

    In Kopie
    -
    Bericht über letzte Hauptuntersuchung
    -
    Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    - bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    - bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden
    - Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes


    Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG) 
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt)
    • Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugssteuer (VMZbVK)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Zulassung

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