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Kfz - Ausfuhrkennzeichen per Post 

Ein Ausfuhrkennzeichen ist ein befristet zugeteiltes Kennzeichen um ein Fahrzeug ins Ausland zu exportieren.

  • Überblick

    Bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

     Diese Verpflichtung entfällt

    • bei Neufahrzeugen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Händlers vorliegt, dass das betreffende Fahrzeug dort steht
    • bei Fahrzeugen, für die längstens zwei Werktage vor Abgabe in der Zulassung eine HU-Untersuchung oder eine Bestätigung eines amtl. anerkannten Sachverständigen für das Kfz-Wesen vorliegt, in der bescheinigt wird, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Fahrzeugidentnummer mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt. Beides muss in Leverkusen durchgeführt worden sein.

    Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.

    Ausfuhrkennzeichen sind steuerpflichtig 

    Die Kraftfahrzeugsteuer wird für den gesamten Gültigkeitszeitraum, mindestens jedoch für einen Monat, erhoben. Wenn Sie ein Konto bei einem inländischen bzw. europäischen Kreditinstitut unterhalten, erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat im Rahmen der Antragstellung. Das entsprechende Formular können Sie unter Downloads/Links herunterladen, bereits mit allen Daten ausfüllen und ausdrucken. Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat legen Sie dann mit den anderen Unterlagen der Zulassungsbehörde vor.

    Haben Sie ein Konto bei einem Kreditinstitut außerhalb der europäischen Union, erfolgt die Festsetzung der Steuer unmittelbar durch das Hauptzollamt Münster oder einer zuständigen Kontaktstelle, zum Beispiel:

    Hauptzollamt Köln
    Grüner Weg 1b
    50825 Köln

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung im Original
    • Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen im Original
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
    • Besondere Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen im Original 
    • Personalausweis oder Paß (auch der vertretenden Person) in Kopie
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Beantragung durch Firma) mit Übersetzung, wenn es sich um eine ausländische Firma handelt in Kopie
    • Vollmacht bei Vertretung, mit Übersetzung, wenn die Vollmacht in ausländischer Sprache verfasst ist im Original
    • bei Minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
    • Bei Bankverbindung in Deutschland oder der europäischen Union: SEPA-Mandat im Original
    • Bei Bankverbindung in Drittstaaten: Bescheinigung der Finanzbehörde  

    Gebühren

    • Die Gebühr beträgt 34,60 €
    • Eventuell zuzüglich 15,30 €, wenn die technischen Daten des Fahrzeuges beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht abgerufen werden können
    • Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Eventuell zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Eventuell zuzüglich 10,20 € für eine technische Änderung
    • Zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder
  • Kontakt

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