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Ordnung und Straßenverkehr
Ordnung (Abt. 361)
Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen

Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen 

Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.

  • Überblick

    Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

    Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

    • Name des Antragstellers
    • Datum der Veranstaltung
    • Ort der Veranstaltung
    • Anlass der Veranstaltung
    • Ausschankzeiten während der Veranstaltung

    Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.

    Gebühren

    • 30,00 €

    Rechtsgrundlagen

    • Gaststättengesetz

    Der Gesetzestext kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

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