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Geschwindigkeitsüberwachung Rheinbrücke A1 

Erlass von Verwarngeldern und Bußgeldbescheiden aufgrund von stationärer Geschwindigkeitsüberwachung auf der Leverkusener Rheinbrücke der A1.

  • Überblick

    Haben Sie einen Geschwindigkeitsverstoß oder einen Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Rheinbrücke begangen? Dann wird innerhalb von wenigen Tagen von der Zentralen Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen, Abteilung Rheinbrücke A1, ein Anschreiben versandt. Dort finden Sie weitere Informationen zum Tatvorwurf und die Kontaktdaten des Sachbearbeiters.

    Bitte beachten Sie, dass die Stadt Leverkusen nur für die Fahrtrichtung Koblenz zuständig ist.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Christiana Kauth
      Marc Käwel
      Christa Müller
      Guido Neumann
      Klaudia Sleziona
      Inge Weih

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