Standesamtliche Eheschließung
Wegen der Corona-Epidemie gelten besondere Regelungen. Bitte beachten Sie dazu das Infoblatt unter Downloads auf dieser Seite.
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Überblick
Sie möchten standesamtlich in Leverkusen heiraten?
Zuerst müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.
Diese Anmeldung ist sechs Monate gültig. Termine können frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin und ausschließlich telefonisch reserviert werden.
Bei Verhinderung eines Partners muss dem Standesamt eine schriftliche Bevollmächtigung vorgelegt werden (Formular unter "Downloads/Links").Wohnen beide Partner nicht in Leverkusen, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihrer Heimatgemeinde an und teilen dabei mit, dass Sie in Leverkusen heiraten möchten. Das dortige Amt wird die Anmeldeunterlagen nach Leverkusen senden.
Aufgrund der starken Nachfrage des Schlosses Morsbroich bleiben diese Termine ausschließlich den in Leverkusen wohnhaften Paaren vorbehalten.
Setzen Sie sich bitte mit uns für einen Besprechungstermin in Verbindung.
Bei der Anmeldung werden neben der Terminfestlegung, der Personenstand festgestellt und geprüft, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017, können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen. Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben die Möglichkeit, die Lebenspartnerschaft beim Wohnsitzstandesamt auf Antrag in eine Ehe umwandeln zu lassen.
Auskünfte über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie telefonisch - siehe unter "Kontakt".Über den Link erfahren Sie mehr zu Orte und Termine für die Eheschließung in Leverkusen.
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Adresse
Anschrift
Rathaus
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
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Barrierefreiheit
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Öffnungszeiten
Siehe Merkblatt oben im Text.
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Details
Unterlagen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Höhe der Nutzungsgebühren für Eheschließungen außerhalb der Amtsräume des Standesamts richtet sich nach Einzelvereinbarungen.Gebühren
- Grundsätzlich:
Anmeldung der Eheschließung deutsch (Tarifstelle 5b1.1): 40,- €
Anmeldung der Eheschließung ausländisch (5b1.2): 66,- €
Vornahme Eheschließung (Anmeldung war nicht in Leverkusen; 5b1.3): 40,- €
Eheurkunde (5b1.5): 10,- €
Beglaubigter Ausdruck des Eheregister (5b1.5): 10,- €
Beurkundung einer Namenserklärung (5b3.1): 21,- €
Stammbuch: ab 15,- €
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes (nachmittags/samstags; 5b1.4): 66,- €
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe: gebührenfrei - Kosten "Ambiente" - Eheschließungsorte:
Museum Schloss Morsbroich: 150,- €
BayArena: 150,- €
Museum Freudenthaler Sensenhammer: 150,- €
Funkenturm der KG Altstadtfunken: 70,- €
Villa Wuppermann: 40,- €
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
- Grundsätzlich:
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