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Fischschonbezirk Wuppermündung 

  • Überblick

    Die Obere Fischereibehörde (Bezirksregierung Köln) weist den Rhein im Wuppermündungsbereich – in der Karte blau hinterlegt – wegen seiner Bedeutung für die Erhaltung des Atlantischen Lachses (Salmo salar) als Fischschonbezirk aus.
    Der Atlantische Lachs ist im Anhang II der Flora-Fauna- Habitat - Richtlinie aufgeführt. Ein Wanderfischprogramm soll in NRW einen sich selbst erhaltenden Bestand schaffen.
    Der Fischschonbezirk ‚Wuppermündung’ hat folgende Abgrenzungen:
    Im Rhein von der Buhne südlich des Rhein - km 703 bis zum Rhein - km 703,7 und von der Strommitte bis zur Uferlinie des rechten Rheinufers.
    In der Wupper erstreckt sich der Schonbezirk 240 m flussaufwärts ab der Buhnenspitze der Wuppermündung beidseitig entlang der Uferlinie. 
    Im Fischschonbezirk sind alle Handlungen verboten, die den Bestand des Atlantischen Lachses gefährden.
    Insbesondere ist verboten  vom 01. September bis 31. Dezember zu angeln sowie die Wat-, Netz- oder Reusenfischerei zu betreiben.
    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Kontakt

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