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Einbau von Recycling-Material 

Häufig wird beim Bau von Häusern, Stellplätzen und ähnlichem zur Baugrundsicherung oder zum Einbau einer Frostschutzschicht aufbereiteter Bauschutt, bezeichnet als Recycling-Material (RC / RCL), verwendet.
  • Überblick

    Recyclingmaterial sind mineralische Stoffe, die in der Regel bei Recyclingfirmen gekauft werden. Sie stammen aus Bautätigkeiten wie Abbruch, Umbau, Sanierung oder Renovierung von Gebäuden, sowie auch Fehlchargen und Bruchmaterial aus der Produktion von mineralischen Baumaterialien. Sie sind in einer zugelassenen Anlage behandelt worden, wofür ein Zertifikat erteilt sein muss.

    Die anfallenden Qualitäten sind entsprechend Herkunft und Vorbehandlung sehr unterschiedlich. RC-Material ist daher aus wasserrechtlicher Sicht nicht uneingeschränkt verwendbar. Der Einbau in den Untergrund oder in ein technisches Bauwerk darf daher nur entsprechend den Bedingungen und Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung durchgeführt werden. 

    In den Wasserschutzgebieten in Leverkusen ist der Einbau verboten. 

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    Rechtsgrundlage für den Einbau von Recyclingmaterial ist die Ersatzbaustoffverordnung. 

    Recyclingmaterial, kurz RCL-Material / RC-Material genannt, kann bei nicht vorschriftsmäßiger /unsachgemäßer Verwendung das Grundwasser negativ beeinflussen. Aus diesem Grund wurden in der Ersatzbaustoffverordnung (ab 01.08.2023 in Kraft) Regelungen festgelegt, nach welchen die RC-Baustoffe eingebaut werden dürfen. Für von der Ersatzbaustoffverordnung abweichende Vorhaben kann nur in begründeten Einzelfällen eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vorher beantragt werden. 

    Die Zulässigkeit, sowie die Erfüllung der Bedingungen und Regelungen eines möglichen Einbaus von Recyclingmaterial muss der Verwender in Eigenverantwortung vorab prüfen und entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung sicherstellen. Auch eine entsprechende Dokumentation der erfüllten Bedingungen sowie des kompletten Einbaus des RC-Materials ist anzufertigen. 

    Zusätzlich bedarf es für einige Materialien und Mengen einer vorherigen Anzeige, jedoch ist bei der zumeist verwendeten besseren Qualität RC1 eine Anzeige außerhalb von Schutzgebieten nicht vorgeschrieben. 

    Der Einbau von Recyclingmaterial in einem Wasserschutzgebiet im Bereich der Stadt Leverkusen ist NICHT erlaubt (siehe Wasserschutzgebietsverordnungen). 

    Alle Vorgaben entnehmen Sie bitte in Eigenverantwortung direkt aus der Ersatzbaustoffverordnung. Diese können Sie unter Downloads/Links abrufen. 

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Regina Schnaterbeck

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