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Altlastenauskunft 

Insbesondere beim Erwerb von Grundstücken, der Durchführung von Baumaßnahmen oder Änderungen der Grundstücksnutzung ist die Frage der „Altlastenfreiheit“ von Bedeutung. Auskünfte hierüber erhalten Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde.

  • Überblick

    Grundlage für die Auskünfte ist das Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Leverkusen. In diesem sind altlastenverdächtige Flächen/Verdachtsflächen, Altlasten und sonstige schädliche Bodenveränderungen geführt.

    Welche Arten von Auskünften es gibt, eine Erklärung der Begrifflichkeiten und Hinweise zu den Voraussetzungen können Sie den Merkblättern Altlastenauskünfte entnehmen. Merkblätter und Formular zur Altlastenauskunft stehen als Download zur Verfügung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Gebühren

    Die für Auskünfte zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Umfang und dem erforderlichen Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwand. Für die Berechnung sind die jeweils gültigen Stundensätze zugrunde zu legen. Abgerechnet wird je Grundstück für jede angefangenen 15 Minuten, maximal 500 €.

    Rechtsgrundlagen

    Bundesbodenschutzgesetz
    Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Jenny Klesper

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