In den Städten, Kreisen und Gemeinden landesweit werden am 14. September die politischen Gremien und auch die (Ober-) Bürgermeister und Bürgermeisterinnen neu gewählt.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Leverkusen sind alle Deutschen und die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (das heißt die Menschen in den übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten), die am Wahltag 16 Jahre alt sind.
Außerdem müssen sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in Leverkusen haben.
Sie dürfen zudem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie gewählt wird
Wahlberechtigte haben für jede Wahl jeweils eine Stimme. Je nach Wahl wird das Votum für eine Liste und/oder eine Direktkandidatur vergeben.
Stadtrat: Gewählt wird per Stimmabgabe der oder die jeweils Kandidierende im jeweiligen Wahlbezirk und damit gleichzeitig die Reserveliste dessen Partei oder Wählergruppe.
Bezirksvertretungen: Die Wählenden geben ihre Stimme einer Liste einer Partei oder Wählergruppe.
Oberbürgermeister: Mit ihrer Stimme entscheiden sich die Wahlberechtigten direkt für einen Kandidierenden. Sollte bei dieser Wahl keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen, kommt es zwei Wochen danach zur Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidierenden.