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"Keinen Meter mehr!"
Stadtpolitik: Maßnahmen

Stadtpolitik: Maßnahmen

Die Stadt fordert Tunnel für die das Stadtgebiet zerschneidenden Autobahnen A1 und A3. 13 Maßnahmen hat der Rat der Stadt Anfang 2021 fast einstimmig beschlossen.

Stadt fordert Aufschub der Planung

Neue Bundesregierung - neuer Bundesverkehrsminister: Die Stadt ergreift die Initiative, um das Thema Ausbau der Autobahnen bei Leverkusen eindeutig zu platzieren. Sie fordert ein sofortiges Moratorium (einen unmittelbaren Aufschub) und eine neue Bewertung der bisherigen Planung der Vorgänger-Regierung und des Bundesverkehrswegeplans.

In dem Schreiben an Bundesminister Dr. Volker Wissing erläutert die Stadt, vertreten durch Oberbürgermeister Uwe Richrath, die Situation vor Ort und ihre Argumente gegen die bisherigen Planungen. Diese befänden sich noch in einem frühen Stadium. Doch: Aktuell würden durch die Autobahn GmbH bereits Fakten geschaffen. Etwa durch einzelne Grunderwerbe, durch vorbereitende geplante Häuserabrisse, durch nicht-öffentliche Informationsveranstaltungen der Anwohnenden an der Autobahn A3.

"Im Namen und Auftrag des Rates der Stadt Leverkusen sowie der besorgten und verängstigten Leverkusenerinnen und Leverkusener fordere ich Sie (....) auf, die angekündigte Bedarfsplanüberprüfung als Schritt zu einer nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Bundes zu nutzen, ein sofortiges Moratorium für die weitere Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes zu veranlassen und den Verkehrswandel einzuleiten", schreibt der OB. "Gehen Sie für Leverkusen als Zeichen des Aufbruchs in eine neue Mobilitätspolitik neue Wege!"

Die Stadt lädt den neuen Bundesverkehrsminister zudem zum Ortstermin und zum persönlichen Austausch ein.
Hier der Brief:
Brief an den Bundesverkehrsminister PDF-Datei, 196,98 KB
 

Maßnahmen und Sachstand

1. Der Rat der Stadt Leverkusen lehnt die Festlegung der Vorzugsvarianten "Ausbau von A1 und A3 in vorhandener Höhenlage" durch das Bundesverkehrsministerium zur Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen beziehungsweise zwölf Spuren ab.

Besichtigung vor Ort
2. Um die Situation vor Ort besser einschätzen zu können, bittet der Rat, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Enak Ferlemann zu einer Ortsbesichtigung nach Leverkusen zu kommen.
Sachstand: Bitte um Ortstermin (Februar 2021) Absage Ortstermin durch das Ministerium. Stattdessen Videokonferenz für ein Gespräch. 
Brief an das Ministerium (pdf-Datei)

Gespräch mit dem Rat
3.
Im Anschluss an den Ortstermin werden Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer und Staatssekretär Enak Ferlemann um ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprechern gebeten. Ziel des Gespräches ist der Versuch, einen einvernehmlichen Vorschlag für den Ausbau der Leverkusener
Autobahnen zu erreichen. Sollte es innerhalb von zwei Monaten zu keinem Gespräch und keiner Einigung über die Änderung der Vorzugsvarianten kommen, so gelangen die weiteren Beschlusspunkte dieses Antrages zur Umsetzung.
Sachstand: Videokonferenz hat stattgefunden (Juni 2021). Ergebnis: Ministerium bleibt beim Ausbau in Hochlage. Daher werden die weiteren Maßnahmen umgesetzt.
Link: Pressemitteilung der Stadt (pdf-Datei)

Einsicht in alle Unterlagen
4.
Der Rat der Stadt Leverkusen fordert das Bundesverkehrsministerium auf, Einsicht in alle Unterlagen, die im Rahmen der Planungen des Autobahnausbaus in Leverkusen vorliegen und Grundlage der Entscheidung über die Vorzugsvarianten sind, zu gewähren. Die Unterlagen sind dem Rat der Stadt Leverkusen zur Verfügung zu stellen.

Landesregierung und Landtag 
5.
Der Rat der Stadt Leverkusen bittet den nordrhein-westfälischen Landtag und die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Festlegung der Vorzugsvariante "Ausbau von A1 und A3 in vorhandener Höhenlage" durch den Bundesverkehrsminister zur Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen beziehungsweise zwölf Spuren ebenfalls abzulehnen und ihr förmlich zu widersprechen.
Sachstand: Brief an Landtag und Landesregierung (September 2021). Antwort steht noch aus.
Link zum Brief an das Land (pdf-Datei)

Ortstermin mit Landesvertretern 
6.
Zur Veranschaulichung der Situation werden die verkehrspolitischen Sprecher aus Land und Bund von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE sowie der Landesverkehrsminister nach Leverkusen zu einem gemeinsamen Ortstermin eingeladen.

Öffentlichkeitskampagne
7.
Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden aufgefordert, eine groß angelegte Öffentlichkeitskampagne zur Information und Mobilisierung der Leverkusener Bevölkerung gegen den oberirdischen Autobahnausbau zu initiieren (z.B. Rote Karte-Aktion, „Wir sagen Nein!“, etc.). Unterschriftenaktionen, Bürgerprotestbriefe und Demonstrationen sollen hierbei mitbedacht werden. Dabei sollen die bestehenden Bürgerinitiativen beteiligt werden.
Sachstand: Kampagne "Keinen Meter mehr!" gestartet (Februar 2022)

Klage prüfen
8.
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, eine Klage gegen
die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums (Organklage oder Klage Einzelner) staatsrechtlich wegen Verletzung von Grund- beziehungsweise Verfassungsrechten prüfen zu lassen.

Informationsveranstaltung 
9.
Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, fordert der Rat der Stadt Leverkusen das Bundesverkehrsministerium auf, eine Informationsveranstaltung für die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Konform mit den geltenden Coronaschutzmaßnahmen findet diese als Präsenzveranstaltung oder in digitaler
Form statt.
Sachstand: Schreiben an Bundesverkehrsminister (Oktober 2021). Antwort Autobahn GmbH: kein neuer Sachstand, daher keine aktuelle Informationsveranstaltung.
Link zum Brief an das Ministerium (pdf-Datei)

Klageweg anstrengen
10.
Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, wird sich die Stadt Leverkusen fachanwaltlich vertreten lassen und den gerichtlichen Klageweg anstreben. Hierüber informiert die Stadt die Entscheidungsträger. Im Rahmen ihrer institutionellen Möglichkeiten unterstützt die Stadt Leverkusen die betroffenen, klageberechtigten Anwohner in ihren Abwehrrechten.

Berechnung von Kosten
11.
Um der von den Planern betonten gesellschaftlich notwendigen Entscheidung für die Wirtschaftlichkeit in den Abwägungsentscheidungen argumentativ entgegen treten zu können, wird die Verwaltung beauftragt, unter Zuhilfenahmemeines externen Planungs-/Beratungsbüros, die sozioökonomischen (Gesundheit, etc.)und ökologischen Kosten (Umwelt und Gesellschaft) des Autobahnausbaus in vorhandener Höhenlage zu berechnen und den errechneten Baukosten des Bundesverkehrsministeriums für den oberirdischen und den unterirdischen Ausbau gegenüber zu stellen. Als Grundlage hierfür können die Methodenkonventionen und Kostensätze von Umweltkosten des Umwelt-Bundesamtes zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie dienen.

Gemeinsames Vorgehen
12. 
Der Oberbürgermeister berät sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Anrainerkommunen nördlich von Leverkusen, um auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Gegen den achtspurigen Ausbau der A3 über nahezu 20 Kilometer vom Autobahnkreuz Hilden bis Leverkusen hat sich im Norden von Leverkusen bereits Widerstand formiert. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, auch die A3 in vorhandener Höhenlage auszubauen, soll die gemeinsame Plattform der Städte im Norden Leverkusens gestärkt werden.

Kein Verkauf von Flächen
13. 
Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.

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