Rechtliches
Bei der Berufsfelderkundung handelt es sich um eine Schulveranstaltung, sie wird rechtlich wie Schülerbetriebspraktika geregelt. Die Schülerinnen und Schüler sind während der Berufsfelderkundung sowie auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert.
Darüber hinaus sind sie haftpflichtversichert
Darüber hinaus sind sie haftpflichtversichert
- über die Berufsgenossenschaft des Betriebes
- über eine mögliche Haftpflichtversicherung der Eltern
- wenn die ersten beiden Punkte nicht greifen, über den Schulträger.
Gefährliche Arbeiten dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht durchgeführt werden. Es gilt bei den Berufsfelderkundungen das Jugendarbeitsschutzgesetz.