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Rechtliches

Bei der Berufsfelderkundung handelt es sich um eine Schulveranstaltung, sie wird rechtlich wie Schülerbetriebspraktika geregelt. Die Schülerinnen und Schüler sind während der Berufsfelderkundung sowie auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert.

Darüber hinaus sind sie haftpflichtversichert

  • über die Berufsgenossenschaft des Betriebes
  • über eine mögliche Haftpflichtversicherung der Eltern
  • wenn die ersten beiden Punkte nicht greifen, über den Schulträger.

Gefährliche Arbeiten dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht durchgeführt werden. Es gilt bei den Berufsfelderkundungen das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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