Weiterführende Schulen
DeutschlandTicket statt SchülerTicket
Das SchülerTicket wurde im Schuljahr 2023/2024 in das DeutschlandTicket Schule umgewandelt. Das DeutschlandTicket Schule ist bundesweit gültig und bleibt auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 bestehen.
Wer kann DeutschlandTicket beantragen?
Wie wird das DeutschlandTicket beantragt?
Die Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich und müssen über die Schule eingereicht werden.
Was kostet das DeutschlandTicket?
Alle nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler zahlen 29 € im Monat.
Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen pro Monat: | |
unter 18 Jahre | über 18 Jahre |
14,00 € (1. Kind) 7,00 € (2. Kind) 0,00 € (ab dem 3. Kind) |
14,00 € |
bei Bezug von Sozialleistungen*: 0,00 € im Monat.
*Dies gilt nur bei Bezug von Leistungen nach SGB XII. Alles andere (z.B. SGB II, ALG, Jugendhilfe etc.) gilt nicht!
Wann liegt eine Freifahrtberechtigung vor?
Die Freifahrtberechtigung liegt dann vor, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform...
... in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) mehr als 3,5 km und
... in der Sekundarstufe II (ab der 11. Klasse und Berufskolleg) mehr als 5 km beträgt.
Kündigung und Änderung des DeutschlandTickets
Das DeutschlandTicket Schule ist grundsätzlich für ein Schuljahr erhältlich. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist zum Ende eines Schuljahres oder auch unterjährig möglich. Die Kündigung muss immer bis zum 10. des Monats schriftlich erfolgen.
Ein Änderungsantrag ist bei Umzug, Namensänderung, Änderung Kontodaten, Änderung Geschwisterstatus etc. erforderlich.
Vordrucke für eine Änderung oder Kündigung gibt es auch im Sekretariat der Schule.
Ansprechpartner
Fachbereich Schulen Schülerbeförderung/ Schulwegsicherung |
Silke Koop 0214 / 406 4083 silke.koopstadt.leverkusende |
Tiana Eberling 0214 / 406 4082 tiana.eberlingstadt.leverkusende |