Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Kultur & Bildung
Bildung
Kinder
Schulen
Grundschulen
Anmeldeverfahren

Grundschulen

Praktische Informationen: Anmeldeverfahren

Wer ist schulpflichtig?

Im Schuljahr 2024/2025 werden die Kinder erstmals schulpflichtig, die vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind. Sie vollenden bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr.

Kinder, die nach dem 30. September 2018 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern an einer Grundschule angemeldet werden. Hierfür müssen die Erziehungsberechtigten sich eigenständig mit einer Schule in Verbindung setzen. Ein Anschreiben durch die Stadt erfolgt in diesem Fall nicht. Eine Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Beachtung des schulärztlichen Gutachtens.

Wann melde ich mein Kind an?

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das jeweilige Schuljahr (beginnend am 01. August) findet bis zum 15. November des Vorjahres statt.

Die konkreten Termine werden in einem durch die Stadt Leverkusen versendeten Informationsschreiben genannt. Dieses erhalten alle Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern des nächsten Jahres ca. 6 Wochen vor dem Anmeldetermin automatisch.

Ein Termin für das Anmeldegespräch wird in der Regel direkt mit der gewünschten Schule vereinbart.

An welcher Grundschule melde ich mein Kind an?

Eine Anmeldung ist nur an einer Grundschule zulässig und damit verbindlich!

Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität. Sind freie Kapazitäten vorhanden, nimmt eine Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Katholische Grundschulen nehmen vorrangig katholische Kinder auf.

Die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule werden den Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben mitgeteilt. Feste Schulbezirke gibt es in der Stadt Leverkusen nicht.

Was bringe ich zum Anmeldetermin mit?

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und -sofern vorhanden- das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung des Kindes vorzulegen. Soweit ein Sprachförderbedarf vorliegt, ist der Nachweis über die Sprachförderung ebenfalls vorzulegen.

Untersuchung durch den Medizinischen Dienst

Zur Schuleingangsuntersuchung werden die Kinder separat durch den Medizinischen Dienst der Stadt Leverkusen eingeladen. Dies erfolgt per Brief im Laufe des Jahres vor der Einschulung. Das schulärztliche Gutachten wird an die Grundschule gesandt, an welcher das Kind angemeldet wurde.

Anmeldung für neu nach Deutschland zugewanderten Kindern

Die Koordination der Einschulung von neu zugewanderten Kindern im schulpflichtigen Alter übernimmt das Kommunale Integrationszentrum (KI). Wer neu nach Deutschland zugewandert ist, wendet sich für einen Schulplatz an das Kommunale Integrationszentrum. Im Rahmen der Koordination der Einschulung erfolgt zudem eine Beratung der Familien, Schulen und weiterer Institutionen.

Weitere Informationen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch finden Sie auf dem Integrationsportal der Stadt Leverkusen unter www.integration-in-leverkusen.de.

Anmeldung für Kinder, bei denen Förderbedarf/sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird

Ihr Kind hat aufgrund eines erhöhten Förderbedarfs bereits in der Kindertagesstätte einen Integrativplatz belegt? Bei der Schulärztlichen Untersuchung sind Auffälligkeiten festgestellt worden, die einen erhöhten Förderbedarf in der Schule vermuten lassen? Oder Sie haben einen anderen Grund zur Annahme, dass Ihr Kind in der Schule erhöhten Förderbedarf haben wird? Wenden Sie sich bei all diesen Fragen bitte an die Schulleitung der aufnehmenden Grundschule und besprechen Sie eine möglichst frühzeitige Unterstützung in der Schule. Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen die Arbeitsstelle Inklusion der Stadt Leverkusen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mein Kind soll Unterricht in seiner Muttersprache erhalten – geht das?

Ja. In Leverkusen wird Unterricht in 12 Herkunftssprachen angeboten.
Ansprechpartner: Claudia Wrase (0214/406-4094)

In welchen Herkunftssprachen können Kinder in Leverkusen unterrichtet werden?

Es gibt Herkunftssprachlichen Unterricht in den Sprachen: Albanisch, Arabisch, Griechisch, Kroatisch, Kurdisch/Kumanci, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch.
Ansprechpartner: Claudia Wrase (0214/406-4094)

Ansprechpartner Schulanmeldung

Fachbereich Schulen
0214 / 406 4001
40stadt.leverkusende
Allgemeine Fragen
Anna-Lena Weber
anna-lena.weberstadt.leverkusende
Fragen zur nächstgelegenen Schule

Vielen Dank fürs Teilen