Informationen zu Bauleistungen
VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Bauleistungen (Bauaufträge).
Übersteigen die voraussichtlichen Gesamtkosten der ausgeschriebenen Leistung den sogenannten Schwellenwert von derzeit 5.548.000 Euro, ist die Leistung europaweit auszuschreiben.
Liegen die Kosten unter dem Schwellenwert, wird je nach Verfahrensart öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben.
Daneben ist eine sogenannte freihändige Vergabe nach den derzeit gültigen Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen bis zu einer geschätzten Auftragssumme von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer möglich. Bei diesem Verfahren wird in Anlehnung an die beschränkte Ausschreibung ebenso Wettbewerb ermöglicht.
Gemäß Kommunaler Vergabegrundsätze vom 28. August 2018 ist die Präqualifikationsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.