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Informationen UVgO

Informationen zu Liefer-, Dienst- und berufliche Leistungen

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) enthält Detailvorschriften für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen.
Lieferaufträge sind entgeltliche Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge über Waren. Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung von gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen.

Sofern bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen die voraussichtlichen Gesamtkosten der ausgeschriebenen Leistung den Schwellenwert von derzeit 221.000 Euro netto übersteigen, ist die Leistung europaweit auszuschreiben.

Liegen die Kosten unter dem Schwellenwert erfolgt entweder eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung. Daneben ist eine sogenannte Verhandlungsvergabe nach den derzeit gültigen Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen bis zu einer geschätzten Auftragssumme von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer möglich. Bei diesem Verfahren wird in Anlehnung an die beschränkte Ausschreibung ebenso Wettbewerb ermöglicht.

Unterhalb des Schwellenwertes werden freiberufliche Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen nach § 50 UVgO in der Regel in einem wettbewerblichen Verfahren - im Rahmen einer sogenannten Verhandlungsvergabe - vergeben, sofern preislicher Wettbewerb möglich ist. Neben dem Preis werden regelmäßig weitere Zuschlagskriterien festgelegt.

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