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Bildung- und Teilhabe

Bildung- und Teilhabe

Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, können seit 1. Januar 2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Dazu zählt zum Beispiel das Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte, Beiträge beispielsweise für sportliche und kulturelle Aktivitäten, Ausflüge, Klassenfahrten oder auch Nachhilfe. 
Was genau, wie und wozu welche Anträge gestellt werden können, erfahren Sie unter dem Link "Leistung für Bildung und Teilhabe".    

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält, für den ist das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung (AGL) Leverkusen die richtige Adresse. Wer Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, richtet seinen Antrag an den Fachbereich Soziales bei der Stadt Leverkusen.

Grundlage dieser Erstattungsmöglichkeit sind die seit 1. Januar 2011 geltenden Gesetzesänderungen der Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) und der Sozialhilfe. Unter dem Titel "Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche" hatte der Bundestag damit mehrheitlich ein sogenanntes "Bildungspaket" beschlossen.

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