Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Kultur & Bildung
Kultur
Netzwerk & Kulturförderung
Kulturförderung

Kulturförderung

Förderungen spontaner kultureller Projektvorhaben

Förderziel
Unabhängig vom Fördertopf "Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet" wird ein Reservefonds mit zusätzlichen Mitteln (10.000 EUR) geschaffen, der eine Förderung spontaner kultureller Projektvorhaben oder laufender Kosten einer Institution (für Ateliers, Proberäume, Theaterbetriebe) außerhalb der Stichtagsregelung ermöglicht.

Förderkriterien
Die Förderwürdigkeit wird auf der Grundlage des Antrages im Einzelfall entschieden. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme einen Nutzen für die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger aufweist und in Leverkusen stattfindet. Gefördert werden kulturelle Maßnahmen aller Sparten. Förderfähig sind alle der Maßnahme zugehörigen Kosten, ausdrücklich auch laufende Kosten des Antragstellers wie z.B. Mieten für Ateliers, Vereinslokale oder Proberäume.

Antragsverfahren und Entscheidung
Förderung wird nur auf Antrag als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Antrag enthält das Deckblatt, eine Maßnahmenbeschreibung und einen Kostenplan mit den Einnahmen und Ausgaben, die für die Maßnahme entstehen. Die Durchführung der Maßnahme ist nicht an Wirtschaftsjahre gebunden, muss aber innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbescheid erfolgen.

Antragsverfahren - Fristen und Entscheidungsweg

Um die Überprüfung der Förderkriterien lebendig zu halten und um ein gerechtes Fördersystem zu installieren, entscheidet eine Jury über die Verteilung der Gelder.
Diese Jury besteht aus:

  • zwei Vertreterinnen/Vertretern der Freien Szene
  • einer Vertreterin/einem Vertreter der Kulturverwaltung
  • einer Vertreterin/einem Vertreter von Kulturförderung auf Landes- oder Bundesebene

Anträge können zweimal pro Jahr zu folgenden Ausschlussfristen eingereicht werden:

  • 15. September für das 1. Halbjahr des Folgejahres
  • 15. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres

Höhe der Bewilligung: Die ausgezahlten Gelder dienen der Defizitabdeckung. Ein Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die Durchführung von Projekten beantragen.

Der Kulturausschuss und die Bezirksvertretungen in jeweiliger Zuständigkeit erhalten eine Übersicht der von der Jury für eine Förderung ausgesuchten Projekte sowie einen Plan mit den Veranstaltungen des Kulturbüros zur Beschlussfassung.

Vielen Dank fürs Teilen