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Umwelt
Kommunale Wärmeplanung
Wie können wir unsere Stadt in Zukunft treibhausgasneutral mit Wärme versorgen? Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Instrument für Kommunen, um diese Frage zu beantworten. Sie entwickelt Strategien und Maßnahmen, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis spätestens 2045 sichergestellt werden kann.
Die KWP gibt der Kommune, den Energieversorgern, den Netzbetreibern, Unternehmen und Immobilieneigentümer*innen Orientierung für mögliche Investitionsentscheidungen.
Die Stadt Leverkusen hat nach erfolgreichem Abschluss einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an die Bietergemeinschaft sbc soptim business consult GmbH (sbc) und Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (GWI) vergeben. In der Kommunalen Wärmeplanung wird für die gesamte Stadt Leverkusen – unterteilt in einzelne Quartiere oder Straßenzüge – ermittelt, welche Option der klimafreundlichen Wärmeversorgung die beste ist. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Orientierung für die Zukunft.
Veranstaltungen
Digitale Informationsveranstaltung am 26.02.2025:
Dass das Interesse am Thema Wärmewende in Leverkusen groß ist, zeigen die eingehenden Anfragen aus der Bürgerschaft bei der Verwaltung. Aus diesem Grund findet am 26.02.2025 von 17:00 bis 18:30 Uhr der erste Termin zur Information der Öffentlichkeit statt.
Bei der digitalen Bürger*innensprechstunde erhalten alle Interessierten einen Überblick über das Projekt und die einzelnen Phasen der Wärmeplanung in Leverkusen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Weitere Hinweise zur digitalen Sprechstunde und zu weiteren Informationsangeboten werden rechtzeitig an dieser Stelle kommuniziert. Wer bereits jetzt Fragen zum Thema hat, kann diese gerne an 31-klimastadt.leverkusende richten. Diese werden sowohl in der digitalen Sprechstunde als auch in den FAQs und per E-Mail beantwortet.
FAQ Kommunale Wärmeplanung
Allgemein
Was bedeutet „Kommunale Wärmeplanung“? Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Ein wesentlicher Teil der Treibhausgase wird durch die zum Großteil auf Erdgas und Öl basierende Wärmeversorgung verursacht. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung sollen Kommunen Strategien und Pläne entwickeln, wie sie die nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 sicherstellen.
Wer ist in Leverkusen an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligt? An der Kommunalen Wärmeplanung in Leverkusen arbeiten die Stadt Leverkusen, die Energieversorgung Leverkusen (EVL) und der kommunale Entsorgungsbetrieb AVEA gemeinsam mit der Unterstützung der Bietergemeinschaft bestehend aus dem Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. (GWI) und soptim business consult GmbH (sbc). Den Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Leverkusen nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Bietergemeinschaft vergeben.
Wieso ist eine Kommunale Wärmeplanung wichtig? Damit die Wärmewende bis 2045 gelingt und die Klimaziele erreicht werden, benötigen Kommunen, Stadtwerke, Netzbetreiber, Unternehmen und Immobilieneigentümer*innen eine Orientierung für mögliche Investitionsentscheidungen. In der Kommunalen Wärmeplanung wird für die gesamte Stadt Leverkusen – unterteilt in einzelne Quartiere oder Straßenzüge – ermittelt, welche Option der klimafreundlichen Wärmeversorgung die beste ist. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Orientierung für die Zukunft. Weitere Vorteile sind ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, insbesondere durch die Förderung erneuerbarer Energien, eine höhere Versorgungssicherheit und eine Kostenreduktion dank effizienter Wärmenetze.
Was kostet die Kommunale Wärmeplanung die Stadt Leverkusen? Am 20.12.2024 ist das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) in Kraft getreten, das die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, eine flächendeckende Kommunale Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Aus diesem Grund erhalten Gemeinden für die Erstaufstellung des Kommunalen Wärmeplans einen finanziellen Ausgleich, den sogenannten Belastungsausgleich. Für die Erstaufstellung der Pläne steht den Gemeinden bis zum Ablauf der Fristen eine Summe von insgesamt 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohnerin und Einwohner zu (§ 8 LWPG).
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Kommunale Wärmeplanung? Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene sowie das Landeswärmeplanungsgesetz NRW verpflichten die Kommunen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Grundlage dafür ist das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz, das Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Wärmepläne sind dabei ein zentrales Instrument, um den Energieverbrauch im Wärmebereich nachhaltig zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Die KWP ist eine informelle Planung auf Gemeindeebene und ein zentraler Baustein der Wärmewende vor Ort unter Berücksichtigung zukünftiger Treibhausgasneutralität. So bildet sie eine strukturelle Leitplanke für die zukünftige Stadt- und Wärmeplanung.
Ablauf
Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab? Die Kommunale Wärmeplanung ist in vier Schritte unterteilt:
Bestandsanalyse: In der Bestandsanalyse wird der Baubestand der Stadt analysiert und der Energiebedarf der einzelnen Siedlungen und Gebäude ermittelt. Dabei spielen die unterschiedlichen Energieträger, die zur Wärmegewinnung genutzt werden, eine große Rolle (z. B. Gas, Öl, Strom etc.).
Potenzialanalyse: In der Potenzialanalyse wird geschaut, an welchen Stellen in Leverkusen Energie eingespart werden kann und wo erneuerbare Energie zur Wärmeversorgung zum Einsatz kommen können. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf energetische Sanierungen gelegt. Ziel ist die möglichst genaue Ermittlung der in Zukunft benötigten Wärmeenergie.
Zielszenarien: Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse kombiniert und zu möglichen Zielszenarien für einzelne Quartiere zusammengefügt.
Strategie und Maßnahmen: Die Strategie und der Maßnahmenkatalog fassen die Ergebnisse der vorherigen Schritte zusammen und liefern eine Empfehlung für den Umbau der Wärmeversorgung, um Leverkusen bis 2045 treibhausgasneutral beheizen zu können.
Wer sind die einzubeziehenden Datenlieferanten für die Kommunale Wärmeplanung? Die Stadt Leverkusen, die EVL, die AVEA, sowie das GWI und die sbc haben ein Projektteam zusammengestellt, das gemeinsam mit weiteren relevanten Akteur*innen die Kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Dazu werden die benötigten Daten gesammelt, analysiert und vom GWI in einem digitalen Wärmeatlas aufgearbeitet. Neben den Projektpartnern stellen beispielsweise auch die Bezirksschornsteinfegerinnung und die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) benötigte Daten zur Verfügung.
Wie werden die Bürger*innen in den Prozess miteinbezogen? Die Bürger*innen werden fortlaufend und mit größtmöglicher Transparenz über den Prozess und die Ergebnisse informiert. Die aktuellsten Informationen sind auf der Homepage der Stadt Leverkusen zu finden. Über Pressemitteilungen informiert die Stadt Leverkusen gemeinsam mit dem Projektteam über den aktuellen Projektstand sowie Zwischenergebnisse. Außerdem sind Informationsveranstaltungen im Rahmen von Online-Sprechstunden für interessierte Bürger*innen geplant. Die erste Bürger*innensprechstunde findet am 26.02.2025 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt.
Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuständig? Für die Umsetzung der Maßnahmen sind nach der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans die ortsansässigen Netzbetreiber sowie die Immobilienbesitzer*innen selbst verantwortlich.
Bis wann muss die Kommunale Wärmeplanung vorliegen? Ziel ist, dass Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen die Wärmeplanung laut gesetzlicher Frist bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen haben.
Wie ist der aktuelle Stand der Wärmeplanung in Leverkusen? (Stand Januar 2025) Das Projektteam befindet sich in der Phase der Bestandsanalyse. Das ist die erste von vier Phasen der Wärmeplanung. Darauf folgen die Potenzialanalyse, Zielszenarien und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs.
Bürger*innen und Unternehmen
Was kommt auf die Bürger*innen zu? Die Wärmeplanung gibt Kommunen die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie informiert Bürger*innen sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Dabei handelt es sich um eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Zielsetzung und Maßnahmenplanung sind in der dritten und vierten Phase der Wärmeplanung vorgesehen.
Wozu bin ich als Vermieter*in/ Eigentümer*in verpflichtet? Muss ich mich an die Ausarbeitung im Wärmeplan halten? Die Wärmeplanung gibt Kommunen die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie informiert Bürger*innen sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Dabei handelt es sich um eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. Das Wärmeplanungsgesetz trifft keine Vorgaben zum Anschlusszwang an Fernwärme. In Nordrhein-Westfalen können Kommunen auf Rechtsgrundlage des §9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Anschluss- und Benutzungszwang z. B. an die Fernwärmeversorgung einführen. Ob eine solche Regelung bspw. in Form einer Satzung für Leverkusen beschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und abhängig vom Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich bedarf es weiterer rechtlicher Prüfungen und Regelungen. Die Kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum Einbau einer speziellen Heizungslösung. Sie dient als Orientierung und Fahrplan für die kommenden Jahre. Eigentümer*innen von Immobilien haben weiterhin die freie Wahl beim Einbau einer neuen Heizung. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab).
Ist mein Unternehmen durch die Kommunale Wärmeplanung betroffen? Unternehmen erhalten durch die Kommunale Wärmeplanung mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die Kommunale Wärmeplanung für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, auch mit Blick auf die klimafreundliche Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse. Unternehmen können einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/ oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf Basis dessen können sie besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung und -effizienz zu welchem Zeitpunkt die wirtschaftlichste Variante sind.
Ich habe meine Heizung gerade erst erneuert. Muss ich sie nun wieder austauschen lassen? Nein, eine Heizung muss erst dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt und nicht mehr zu reparieren ist. Die Kommunale Wärmeplanung sieht nicht vor, dass Heizungstechnik sofort umgerüstet wird, sondern dient als langfristige Orientierung. Beim Austausch einer defekten Heizung sind allerdings die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) zu beachten.
Was ist, wenn ich meine Heizung austauschen muss, bevor das in der Kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Wärmenetz ausgebaut ist? Da die Kommunale Wärmeplanung keine verpflichtenden Vorgaben für die Nutzung einer speziellen Heizungstechnik macht, können Sie Ihre defekte Heizung durch eine Heiztechnik Ihrer Wahl ersetzen. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab). Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) versorgt bereits heute Teile von Leverkusen über Wärmenetze, die zu einem Großteil aus der Abwärme des lokalen Müllheizkraftwerkes gespeist werden. Darüber hinaus wird die EVL im Rahmen der BEW-Förderung einen Transformationsplan für die EVL-Wärmenetze erarbeiten. Dieser wird den Weg zu treibhausgasneutralen EVL-Wärmenetzen bis 2045 aufzeigen. Auf ihrer Homepage informiert die EVL die Leverkusener Bürger*innen sowie Unternehmen und Organisationen über die Fern- und Nahwärmenetze und zeigt dabei auf, wo Potenzial zum Anschluss an diese besteht (s. untenstehender Link). Für Gebäude, die an den Trassen der EVL-Wärmenetze liegen, können jederzeit Neuanschlüsse bei der EVL angefragt werden. Haus-/Netzanschluss – EVL Energieversorgung Leverkusen (evl-gmbh.de) (Öffnet in einem neuen Tab) Informieren Sie sich gerne zusätzlich über die Möglichkeiten einer Wärmepumpe oder PV-Anlage. Weitere Informationen stehen beispielsweise bei der Verbraucherzentrale zur Verfügung:
Woher stammen die Daten zu meiner Immobilie? Die Daten zu den Immobilien und Siedlungen in Leverkusen trägt das GWI in Kooperation mit der Energieversorgung Leverkusen, weiteren lokalen Strom- und Gasnetzbetreibern, der Schornsteinfegerinnung als Lieferant von Informationen zu lokalen Heizsystemen, sowie der ansässigen Wohnungswirtschaft zusammen. Basis für den Wärmeatlas der Stadt Leverkusen sind öffentliche Daten, über die das GWI bereits verfügt.
Gehen beteiligten Akteure datenschutzkonform mit der Veröffentlichung der Daten um? Die Energieversorgung Leverkusen und das GWI stellen sicher, dass bei der Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Implementierung der Daten mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen erfolgt.
Sonstige Fragen rund um die Energie- & Wärmeversorgung
Werden Wärmepumpen verpflichtend? Wärmepumpen werden nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene verpflichtend. Durch die Transformation der Wärmeversorgung wird die Installation einer Wärmepumpe in einigen Quartieren die sinnvollste klimafreundliche Heizungstechnologie sein. Ausschlaggebend hierfür kann sein, dass der Ausbau eines Fernwärmenetzes technisch nicht möglich sein wird und die Versorgung mit fossilem Gas künftig sukzessive reduziert wird.
Welche Wärmeversorgung wird in welchem Quartier geplant? Die genaue Einbindung von Bezirken und Straßennamen wird im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung festgelegt. Diese Informationen werden im Laufe des Projektes veröffentlicht. Die Kommunale Wärmeplanung wird auf Basis der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und gesetzlichen Vorgaben eine Strategie entwickeln.
Wird die Fernwärme ausgebaut? Ja, die Fernwärme soll ausgebaut werden. Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) prüft derzeit Potenziale und plant Netzausbaumaßnahmen, basierend auf der Nachfrage und technischen Machbarkeit. Konkrete Informationen erhalten Interessierte direkt bei der EVL. Haus-/Netzanschluss – EVL Energieversorgung Leverkusen (evl-gmbh.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der Kommunalen Wärmeplanung? Erneuerbare Energien sind ein zentraler Bestandteil der Wärmeplanung. Sie ermöglichen die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Technologien wie Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Biomasse.
Um ein lebenswertes Klima zu erhalten, müssen wir alle gemeinsam Energie sparen. Wir setzen immer mehr regenerative Energie ein und reduzieren den Ausstoß von Kohlendioxid in Leverkusen.
Seit Januar 2023 gibt es in Leverkusen die freiwillige Biotonne mit dem Biofilter-Deckel. Die Leerung erfolgt alle 14 Tage am gleichen Abfuhrtag wie der Restmülltonne.
Gemeinsam wollen wir Leverkusen als umweltfreundliche Großstadt schützen und weiterentwickeln. Klimaschutz und Nachhaltigkeit bedeuten uns deshalb sehr viel.