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Gewässer
Wasser - unser Lebenselixier. Flüsse und Bäche mit einer Gesamtlänge von rund 100 Kilometern durchziehen das Stadtgebiet Leverkusens. Besonders in Rheindorf und Hitdorf prägen sie das Landschaftsbild. Für die Trinkwasserversorgung und die Produktion in Gewerbe und Industrie schützen wir unser Grundwasser.
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Sie werden durch die Bezirksregierung ausgewiesen. In Leverkusen bestehen fünf Wasserschutzgebiete. Die zwei größten davon liegen in Rheindorf und Hitdorf. Dabei handelt es sich um die Schutzgebiete für
- das Wasserwerk Rheindorf der Energieversorgung Leverkusen GmbH Co. KG (EVL),
- das Wasserwerk Hitdorf der Fa. Currenta GmbH & Co. OHG (ehemals Bayer AG).
Daneben erstrecken sich drei weitere Wasserschutzgebiete aus den Nachbargemeinden auf Leverkusener Stadtgebiet:
- das Wasserschutzgebiet Langenfeld-Monheim für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Knipprather Wald in Leverkusen-Hitdorf,
- das Wasserschutzgebiet Köln-Höhenhaus in Leverkusen-Schlebusch (Nähe Waldsiedlung),
- das Wasserschutzgebiet Werthkette der Fa. Currenta auf dem Betriebsgelände des Chemparks Leverkusen (ehemals Bayer AG) in Leverkusen-Wiesdorf.
Hintergrundinfos
Zuständigkeit: Untere Wasserbehörde
Grundwasser
Grundwasser ist ein kostbares Gut. Aufgrund verschiedener Faktoren, z.B. einer früheren intensiven industriellen Nutzung eines Gebietes, kann es zu einer Belastung des Grundwassers kommen. Dann muss unter Umständen ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen werden.
Grundwassernutzungsverbote
In welchen Bereichen die Nutzung von Grundwasser verboten ist, kann im Geoportal (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.
Die Untere Wasserbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) im Fachbereich Umwelt überwacht die Nutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers und sichert deren Qualität.
Bewirtschaftungsplan 2028-2033
Am 22.12.2024 begann die erste Anhörungsphase im Rahmen der Erstellung des vierten Bewirtschaftungsplans 2028-2033. Dazu werden für jede Flussgebietseinheit in NRW die Dokumente Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung veröffentlicht.
Die oben genannten Dokumente befinden sich nun in der Offenlegung. Innerhalb von sechs Monaten können Bürgerinnen und Bürger dazu Stellung nehmen.
Ein Ordner mit den ausgedruckten Dokumenten von Maas NRW, Rhein und Weser (die Ems wird nachgereicht) liegt in der Bezirksregierung Köln (Zeughausstr. 2-8, 50667 Köln) in Raum K 520 aus. Alle Anhörungsdokumente sind außerdem über die Internetseite www.flussgebiete.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter www.flussgebiete.nrw.de/anhoerungen-2024 (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. Dort ist auch die Abgabe von Stellungnahmen über das Portal Beteiligung NRW (Öffnet in einem neuen Tab) erläutert.
Die Frist für die Entgegennahme von Stellungnahmen wurde für NRW auf den 23.06.2025 festgelegt.
Ziel 6: Sauberes Wasser
Seit 2021 ist Leverkusen Global Nachhaltige Kommune. Seitdem verfolgen wir die Umsetzung von 17 Zielen zur nachhaltigen Entwicklung, die auf der ganzen Welt richtungsweisend sind. Eines der Ziele ist, die Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung für alle zu gewährleisten.