Planen und Bauen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 40/I

"Wiesdorf - Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße"

Geltungsbereich des Bebauungsplan V 40/I

Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 40/I "Wiesdorf - Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße" die Änderung des Geltungsbereichs und die öffentliche Auslegung beschlossen.


Informationen zur Auslegung

Ort:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss

Dauer:
07.01.2025 bis zum 05.02.2025.

Zeit:
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr 

Ansprechpartner:
Herr Hennecke, Kontakt über die Tel.: 0214/406-61 35
per Mail: Frank.Henneckestadt.leverkusende 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift bis zum 05.02.2025 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Stadtplanung
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen 

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: BETEILIGUNGEN.FB61Stadt.Leverkusende oder per Fax an die: 0214/406-6102.

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