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Planen und Bauen
Bauleitpläne
In dieser Übersicht sind alle Bauleitpläne gelistet, die sich im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung oder der öffentlichen Auslegung befinden.
Im Geoportal finden Sie alle rechtskräftigen und aktuellen Bauleitpläne:
Bezirk I - Wiesdorf, Manfort, Rheindorf und Hitdorf
Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kita Weinhäuserstraße"
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 für den Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Informationen können eingesehen werden:
Ort
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss
Dauer
ab 22.10. – 21.11.2024
Zeit
montags bis donnerstags von 08:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:30 bis 13:30 Uhr
Während der Frist, bis zum 21.11.2024, können Sie Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61stadt.leverkusende oder per Fax an: 0214 406-6102.
Einsichtnahme in technische Regelwerke In den Planunterlagen werden DIN–Vorschriften und sonstige technische Regelwerke genannt. Diese technischen Regelwerke werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Bezirk II - Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen und Bergisch Neukirchen
Bezirk III - Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen und Alkenrath
Alle Leverkusener sind eingeladen, sich bei der Gestaltung ihrer Stadt aktiv einzubringen. Ob Mängelmelder, Sprechstunde, Ideenwerkstatt oder förmliche Beteiligung: Es gibt viele Möglichkeiten.
Der Stadtrat wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Bei wichtigen Entscheidung, wie der Einsatz von Geldern oder den Bau von Schulen, stimmt der Stadtrat ab.