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Service
Bürgerbeteiligung
Alle Leverkusener Einwohnende sind dazu eingeladen, sich aktiv bei der Gestaltung der Stadt mit einzubringen. Ob Mängelmelder, Sprechstunde, Ideenwerkstatt oder förmliche Beteiligung: Es gibt viele Möglichkeiten.
Beteiligungsportal
Auf dem Beteiligungsportal werden Online-Beteiligungen zu aktuellen und geplanten Projekten der Stadt Leverkusen eingestellt. Auch der Mängelmelder ist hier zu finden.
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, der oder die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnt hat das Recht, eine Eingabe an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung (Öffnet in einem neuen Tab) zu richten. Inhalt kann etwa eine Beschwerde gegen eine Maßnahme der Stadt sein oder aber eine Anregung für die Stadt.
Wer kann eine Eingabe einreichen?
Die Eingabe kann von einer Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der antragsstellenden Person muss aus dem Dokument hervorgehen.
Für die weitere Kommunikation bitte die Stadtverwaltung, dass die antragstellende Person eine E-Mail-Adresse angibt.
Wer befasst sich mit den Eingaben?
Um bezirksübergreifende Anregungen und Beschwerden mit politischer Beratung kümmert sich der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I (Wiesdorf, Manfort, Rheindorf und Hitdorf), II (Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen und Bergisch Neukirchen) und III (Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen und Alkenrath) sind für die bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Bereich zuständig.
Die Eingabe ist also entweder an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung zu richten:
Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt Vorsitz: Ratsherr Dirk Löb (SPD)
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Vorsitz: Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova (CDU)
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Liebetrau (SPD)
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Schönberger (CDU)
Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung die Eingabe sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.
Die antragstellende Person erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechenden Beratungsunterlagen. Sie hat die Möglichkeit, das Anliegen den Mitgliedern in der Sitzung des jeweiligen Gremiums für bis zu vier Minuten mündlich vorzutragen, sofern das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt. Sie hat jedoch nicht das Recht, an der an der politischen Diskussion im Gremium aktiv teilzunehmen.
Für nicht ortsgebundenen Anregungen, Wünsche und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist das städtische Ideen- und Beschwerdemanagement eine zentrale Anlaufstelle:
Stadt Leverkusen Ideen- und Beschwerdemanagement Telefon (0214) 406-8889, -8804, -8814
Im persönlichen Einzelgespräch können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen direkt an den Oberbürgermeister wenden. Wer einen Termin für die Sprechstunde haben möchte, kann sich online per Formular anmelden und wird anschließend für eine Terminabstimmung kontaktiert.
Der genaue Wortlaut der Fragen und diejenigen Personen oder Fraktionen, von denen eine Antwort gewünscht wird, sind bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung an folgende Adresse schriftlich mitzuteilen:
Stadt Leverkusen Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke Postfach 10 11 40 51311 Leverkusen
Wilder Müll, Schlaglöcher auf Radwegen, ausgefallene Ampeln oder andere ortsgebundene Mängel können direkt über den Mängelmelder online an die Stadt gemeldet werden.
Bei laufenden Bebauungsplan-Verfahren beteiligt die Stadt Leverkusen die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Weise.
Termine sowie Veröffentlichungen von Beschlüssen zu Bebauungsplänen werden grundsätzlich im Amtsblatt (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt veröffentlicht.
Bei Planvorhaben wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung informiert. Dies geschieht im Regelfall über eine Bürgerversammlung vor Ort. Dort haben die Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Das Baugesetzbuch nennt dies "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit". Alternativ ist ein Aushang der Unterlagen möglich.
Die später folgende, öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfes ist gesetzlich für die Dauer von einem Monat vorgeschrieben. Während dieser Zeit können die jeweiligen Pläne und andere Unterlagen im Erdgeschoss der Bauverwaltung einsehen werden. Zudem können Sie erneut eine Stellungnahme abgeben.
Stadt Leverkusen Bauverwaltung Elberfelder Haus Hauptstr. 101 51373 Leverkusen-Wiesdorf
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:30 bis 13:30 Uhr
Nach dem sehr gut besuchten Auftaktworkshop geht der Fußverkehrs-Check Manfort mit zwei Begehungen weiter: am 8. und 9. Oktober. Interessierte sind eingeladen, beim Check mitzugehen.
Das Amtsblatt enthält Satzungen, Pläne, Ausschreibungen, Beschlüsse oder andere Mitteilungen , die laut Gesetz öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Es kann als Newsletter abonniert werden.
Wer ein Leverkusen spezifisches Anliegen hat, kann sich in der Sprechstunde im persönlichen Einzelgespräch an Oberbürgermeister Richrath wenden. Termine werden über ein Online-Formular ausgemacht.
Die von der Leverkusener Ratspolitik beschlossene Initiative kämpft mit allen Mitteln gegen einen oberirdischen Autobahnausbau auf Leverkusener Stadtgebiet.