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Rathaus
Stadtfinanzen
Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt gehört die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplans. Er ist das jährlich erstellte Regelwerk für alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt Leverkusen.
Die Stadt Leverkusen hat die bisherigen Steuereinnahmen des Jahres 2024 analysiert.
Nach einer zunächst positiven Prognose haben sich diese leider nicht so entwickelt, wie planmäßig zu erwarten war.
Haushalt 2024
Im Dezember 2023 hatten Oberbürgermeister Uwe Richrath und Stadtkämmerer Michael Molitor dem Rat der Stadt Leverkusen den Entwurf des Haushalts 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 vorgelegt. Er wurde zunächst in den politischen Gremien beraten. Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Haushalt mit großer Mehrheit beschlossen.
Gegenüber dem Entwurf für das Jahr 2024 mit Erträgen über 924,7 Millionen Euro sowie Aufwendungen von 942,6 Millionen Euro, schließt der Haushalt der Stadt Leverkusen planmäßig mit Erträgen von 939,7 Millionen Euro und Aufwendungen von 950,7 Millionen Euro ab. Das führt unter Berücksichtigung des unveränderten „globalen Minderaufwandes“ von 8,7 Millionen Euro insgesamt zu einer „Verbesserung“ des originären Fehlbetrags 2024 von bisher 9,1 Millionen Euro um etwa 6,8 Millionen Euro auf einen Fehlbetrag von etwa 2,3 Millionen Euro.
Trotz dieses Fehlbetrages gilt der Haushalt im Rahmen des kommunalen Haushaltsrechts als ausgeglichen, weil der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.
Der investive Haushalt umfasst für Baumnahmen und Beschaffungen nunmehr ein Volumen von ca. 203.703.050 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von 312.326.500 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024.
Der Haushalt der Stadt Leverkusen bildet alle Leistungen ab, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen. Das umfasst Bereiche wie zum Beispiel Bildung, Kultur, Kinderbetreuung sowie Investitionen in Baumaßnahmen. Zudem beinhaltet er Angaben über die Kreditaufnahmen, die örtlichen Steuerhebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer), sowie den Stellenplan der Verwaltung.
Im Haushaltsplan wird der jährliche Finanzbedarf aufgelistet, der voraussichtlich für die Erfüllung dieser Leistungen notwendig ist. Da öffentliche Gelder und Steuermittel verwendet werden, unterliegt er strengen gesetzlichen Grundlagen. Eine grundlegende Vorgabe ist beispielsweise der Grundsatz der Öffentlichkeit. Dieser besagt, dass der Haushalt in öffentlichen Sitzungen eingebracht, beraten und verabschiedet werden muss.
Vom Entwurf zum Etat
Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf des Haushaltsplans. Dieser wird in der Haushaltssatzung zusammengefasst. Daraufhin werden die Unterlagen vom Oberbürgermeister in den Stadtrat eingebracht. Dort finden politische Beratungen statt, die in den öffentlichen Fachausschüssen durch interessierte Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden können. Anschließend wird im Stadtrat das endgültige Zahlenwerk verabschiedet.
Wenn durch die Bezirksregierung Köln keine Einwände bestehen, kann die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan im städtischen Amtsblatt bekanntgemacht werden.
sowie alle Verwaltungsvorschriften zu diesen Gesetzen.
Jahresabschluss
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres muss die Stadt Leverkusen einen Jahresabschluss erstellen. Dieser legt Rechenschaft darüber ab, wie die beschlossenen Vorgaben des Haushaltsplans umgesetzt wurden. Der Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt.
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Leverkusen ist eine pulsierende Stadt, die Perspektive bietet! Geprägt durch die Chemieindustrie, gestalten hier auch innovative Technologieunternehmen die Arbeitswelt der Zukunft.