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Grundsteuerreform

Das Thema "Grundsteuerreform" wirft nach wie vor viele Fragen auf. Viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer fragen sich, wie sich die neue Berechnung auswirken wird. Fragen und Antworten zum Thema hat der Fachbereich Finanzen zusammengestellt.

Wie die Grundsteuer berechnet wird

Die wohl wichtigste Frage, wie hoch die Grundsteuer für das Jahr 2025 ausfällt, wird der Grundbesitzabgabenbescheid beantworten. Dieser wird den Eigentümerinnen und Eigentümern voraussichtlich Ende Januar 2025 zugesandt.  

Bereits jetzt kann die jeweilige Grundsteuer selbst berechnet werden.

Entscheidend dafür sind  

  • der Grundsteuermessbetrag: Dieser wird vom Finanzamt Leverkusen ermittelt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben diesen postalisch per Bescheid erhalten. 

  • die mit Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2024 festgelegten Grundsteuerhebesätze der Stadt Leverkusen für das Jahr 2025 in folgender Höhe:

Grundsteuer A: 375 vom Hundert (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
Grundsteuer B: 750 vom Hundert (für bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke)  

Eine Beispielrechnung
 
Das Finanzamt Leverkusen hat die Grundstückseigentümerin Frau Müller per Bescheid informiert, dass für ihr bebautes Grundstück ein Grundsteuermessbetrag in Höhe von 95 Euro festgesetzt wurde. Dieser Betrag wird mit dem Hebesatz der Grundsteuer B (750 von Hundert) multipliziert.  Die von Frau Müller zu zahlende jährliche Grundsteuer beträgt somit 712,50 Euro (95 Euro x 750/100).

Schaubild "Berechnung der Grundsteuer"
Schaubild "Berechnung der Grundsteuer": Das Finanzamt Leverkusen hat den Grundsteuerwert ermittelt. Dieser wird vom Finanzamt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem vom Rat beschlossenen Hebesatz für die Grundsteuer multipliziert. So wird die jeweilige Grundsteuer berechnet.

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