Rathaus

Wahl des Integrationsrates

Am 14. September wird auch der neue Integrationsrat der Stadt gewählt. Er vertritt die Interessen der Einwohnenden mit Zuwanderungsgeschichte in Leverkusen.

das Logo des Integrationsrates

Für Wählende

In Leverkusen lebende Migrantinnen und Migranten sind am Tag der Kommunalwahl zur Wahl der Integrationsrats aufgerufen. In geheimer und freier Wahl werden 25 Mitglieder des Gremiums neu bestimmt. Gewählt werden sie über Listenwahl. Das heißt: Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme für eine der Listen ab, die zur Wahl stehen.  
Weitere neun Mitglieder werden vom Stadtrat entsandt. Das Gremium hat so insgesamt 34 Mitglieder.    

Wählen darf, wer

- nicht Deutscher oder nicht Deutsche ist
- eine ausländische Staatsangehörigkeit hat
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt  
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt als Kind ausländischer Eltern erhalten hat und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt  


Darüber hinaus müssen die Wahlberechtigten am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und 
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Leverkusen ihren Hauptwohnsitz haben.

Asybewerberinnen und -bewerber dürfen nicht wählen.

Für Kandidierende

Kandidierende für den Integrationsrat müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. 

Wer sich bewerben möchte, muss folgende Unterlagen ausfüllen.

Sie müssen bis zum 7. Juli 2025, 18 Uhr, im Original beim Wahlamt der Stadt eingereicht sein. 
  

Kontakt Wahlamt

Stadt Leverkusen

Zentrale Dienste/Wahlen (Wahlamt)

Anschrift

Hauptstraße 105
51373 Leverkusen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

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