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Grillplätze
Relaxen zu zweit bei Sonnenuntergang, mit Freunden und Familie nach Feierabend: vier öffentliche Grillflächen gibt es in unserer Stadt. Im Sommer sind sie beliebter Treffpunkt in der Freizeit. Abfallbehälter für die Sauberkeit und Schilder mit allen Regeln sind aufgestellt. Doch Vorsicht bei Brandgefahr.
Die vier Grillflächen
Die vier genehmigten Grillplätze sind mit Schildern gekennzeichnet. Sie können von Anfang April bis Ende September zum Grillen genutzt werden:
- eine Fläche im Bereich der Hitdorfer LaachPDF-Datei808,09 kB
- eine Fläche an den Wupperwiesen in Nähe der Düsseldorfer StraßePDF-Datei997,27 kB
- eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener WeiherPDF-Datei1,46 MB
- im Strandbereich des Großen SilberseesPDF-Datei939,25 kB
Regeln
Grillzeitraum ist von Anfang April bis Ende September. Aufgrund von Trockenheit und der daraus folgenden Brandgefahr kann das Grillen aber auch in diesem Zeitraum verboten werden. Schilder weisen auf die Regeln hin. Alle Nutzenden sind aufgefordert, die öffentlichen Anlagen rücksichtsvoll zu nutzen.
Dazu zählt:
- nur im gekennzeichneten Bereich grillen
- kein offenes Feuer oder Lagerfeuer machen
- nicht unter Bäumen grillen
- bis maximal 22 Uhr grillen
- die eigenen Abfälle entsorgen
Die Grillplätze sind mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Der Müll wird zeitnah beseitigt.
Brandgefahr
Anhaltende Trockenheit und Hitze können wegen der Brandgefahr zu einem Grillverbot auch auf den für das Grillen freigegebenen Flächen führen. Ab der sogenannten "Graslandfeuerindex Stufe 4" gilt ein solches Verbot.
Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.
Die Einstufung ergibt sich aus dem Brandgefährdungs-Index des Deutschen Wetterdienstes. Für Leverkusen wird die nächstgelegene Station "Köln-Stammheim" für die Einstufung herangezogen.