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Ehrenämter im Rechtswesen
Die Menschen einer vielfältigen und demokratischen Gesellschaft wie hier in Leverkusen verteidigen auch ehrenamtlich unsere rechtsstaatlichen Werte. Sie gehen mit gutem Gewissen voran. Deshalb unterstützen wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem juristischen Engagement in Leverkusen einbringen.
Diese Ehrenämter bilden eine wichtige Brückenfunktion zwischen Staat und Bevölkerung und tragen dazu bei, den Rechtsstaat mitzugestalten. Zu diesen ehrenamtlichen Aufgaben zählt der Einsatz als ehrenamtliche Richterin oder Richter, als Schöffin oder Schöffe oder als Schiedsfrau beziehungsweise Schiedsmann.
Schiedspersonen
Das Schiedsamt steht unter dem Motto "Schlichten statt Richten". Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Diese sind ehrenamtlich nach dem Schiedsamtsgesetz tätig, wenn es zum Beispiel um Nachbarschafsstreitigkeiten geht. Das Schlichtungsverfahren ist verhältnismäßig unbürokratisch und preiswert.
Wer sich für das Ehrenamt als Schiedsperson interessiert, kann sich an die Stadtverwaltung wenden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, kann im Schiedsamtsgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab) nachgelesen werden.
Das Gebiet der Stadt Leverkusen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Örtlich ist die Schiedsperson zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt. Eine Liste der derzeitigen Schiedspersonen sowie ein Straßenverzeichnis, das die Leverkusener Straßen den jeweiligen Schiedspersonen zuordnet, sind hier zu finden.
Schöffenwahl
Schöffinnen und Schöffen sollen sich als Laien in rund zwölf Verhandlungen jährlich um strafrechtliche Delikte kümmern und in die Entscheidung "Volkes Stimme" einbringen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.
Per Gesetz zuständig, erstellen die Gemeinden einheitliche Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts.
Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2029. Bewerbungen für dieses Schöffenamt nimmt die Stadt Leverkusen wieder ab Jahresbeginn 2028 entgegen. Vorher eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Die Stadt Leverkusen stellt Vorschlagslisten für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht Münster und für spezielle Kammern beim Sozialgericht in Düsseldorf auf.
Wer ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter werden möchte, muss vorher in diese Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Liste wird vom Rat der Stadt beschlossen. Aus der Vorschlagsliste wählt danach der beim Verwaltungsgericht Köln eingerichtete Wahlausschuss für die anstehende Amtsperiode die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Die nächste Amtsperiode beginnt 2030. Bewerbungen für dieses Ehrenamt nimmt die Stadt Leverkusen wieder ab Jahresbeginn 2029 entgegen. Bewerbungen, die vorher eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Kontakt:
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Abteilung Zentrale Dienste
Roland Rütter
E-Mail: Roland.Ruetterstadt.leverkusende
Telefon: +49 (0)214 406-36091