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Meldestelle für Hinweise
Bei der Stadt Leverkusen gibt es die Möglichkeit, Hinweise zu Erkenntnissen über Unregelmäßigkeiten – die im Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit stehen - vertraulich über einen sicheren und unabhängigen Meldeweg abzugeben.
Hinweise sind wichtige Instrumente zur Aufdeckung von Verstößen und Unregelmäßigkeiten in Behörden, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Ohne „Whistleblower“, also Hinweisgebende, würden viele gesetzwidrige Verstöße nicht aufgedeckt. Der Schutz ihrer Identität ist daher sehr wichtig.
Interne Meldestelle der Stadt Leverkusen
Die Meldestelle der Stadt Leverkusen ist beim Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung angegliedert. Sie agiert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unabhängig und weisungsfrei.
Wer Hinweise auf relevante Sachverhalte geben möchte, kann das webbasierte Hinweisgebersystem der Stadt Leverkusen nutzen:
oder postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen mit:
Herrn Guido Krämer
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (Leitung)
Hauptstr. 137
51373 Leverkusen
Mail: korruptionsbekaempfungstadt.leverkusende
Telefon: +49 (0) 214 406-1400
Frau Susanne Kurczyk
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
Hauptstr. 137
51373 Leverkusen
Mail: korruptionsbekaempfungstadt.leverkusende
Telefon: +49 (0) 214 406-1413
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Sie können sich auf einen fairen, offenen und vertrauensvollen Dialog verlassen. Ausschließlich die mit der internen Meldestellen beauftragten Mitarbeitenden und niemand sonst in der Stadtverwaltung hat Zugriff auf die Inhalte. Auch jeder anonymen Meldung wird uneingeschränkt nachgegangen.
Externe Meldestellen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder oder an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen zu richten. Beispiele sind:
- die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (Öffnet in einem neuen Tab) (§ 19 HinSchG),
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als fachspezifische Meldestelle (Öffnet in einem neuen Tab), für Verstöße gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (§ 21 HinSchG)
- das Bundeskartellamt als externe Meldestelle (Öffnet in einem neuen Tab) für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb (§ 22 HinSchG)
Gesetzliche Grundlage ist das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG). (Öffnet in einem neuen Tab)