Service

Meldestelle für Hinweise

Bei der Stadt Leverkusen gibt es die Möglichkeit, Hinweise zu Erkenntnissen über Unregelmäßigkeiten – die im Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit stehen - vertraulich über einen sicheren und unabhängigen Meldeweg abzugeben.

Eine Hand gibt einer anderen Hand einen geschlossenen Umschlag

Hinweise sind wichtige Instrumente zur Aufdeckung von Verstößen und Unregelmäßigkeiten in Behörden, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Ohne „Whistleblower“, also Hinweisgebende, würden viele gesetzwidrige Verstöße nicht aufgedeckt. Der Schutz ihrer Identität ist daher sehr wichtig.       

Interne Meldestelle der Stadt Leverkusen

Die Meldestelle der Stadt Leverkusen ist beim Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung angegliedert. Sie agiert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unabhängig und weisungsfrei. 

Wer Hinweise auf relevante Sachverhalte geben möchte, kann postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen mit:

Herrn Guido Krämer
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (Leitung)
Hauptstr. 137
51373 Leverkusen
Mail: guido.kraemerstadt.leverkusende
Telefon: +49 (0) 214 406-1400

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Sie können sich auf einen fairen, offenen und vertrauensvollen Dialog verlassen. Ausschließlich Herr Krämer und niemand sonst in der Stadtverwaltung hat Zugriff auf die Inhalte. Auch jeder anonymen Meldung wird uneingeschränkt nachgegangen.

Externe Meldestellen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder oder an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen zu richten. Beispiele sind:

  • die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG),

  • die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als fachspezifische Meldestelle, für Verstöße gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (§ 21 HinSchG)

  • das Bundeskartellamt als externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb (§ 22 HinSchG) Gesetzliche Grundlage ist das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) (Öffnet in einem neuen Tab)

Auch interessant

  • Geld wird abgelehnt
    mehr
    Rathaus

    Korruptionsprävention

    Die Stadt Leverkusen setzt sich aktiv für die Prävention und Bekämpfung von Korruption ein. Korruption schadet dem Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Unbestechlichkeit der Verwaltung.
  • Zwei junge Frauen vor dem Rathaus
    mehr
    Service

    Bürgerbeteiligung

    Alle Leverkusener sind eingeladen, sich bei der Gestaltung ihrer Stadt aktiv einzubringen. Ob Mängelmelder, Sprechstunde, Ideenwerkstatt oder förmliche Beteiligung: Es gibt viele Möglichkeiten.
  • Startseite Kommunalportal Leverkusen
    mehr
    Service

    Digitale Dienste

    Alle Dienstleistungen der Stadt sind im Kommunalportal zu finden. Sie haben hier die Möglichkeit, eine Dienstleistung über die Suchleiste zu suchen oder sich durch die Auswahloptionen zu klicken.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise