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Friedhöfe
Auf elf Friedhöfen im Stadtgebiet finden Verstorbene ihre letzte Ruhestätte. Meist üppig begrünt, sind die Friedhofsgelände zugleich grüne Lunge im Stadtteil und ein Gang durch die Stadtgeschichte. Denn neben einer großen Artenvielfalt, sind hier auch die Gräber bedeutender Persönlichkeiten zu finden.
Friedhöfe in Leverkusen
Städtische Friedhöfe
Katholische Friedhöfe
Formen der Bestattung
Die städtische Friedhofsverwaltung bietet unterschiedliche Grabarten an.
Grabstätten mit Pflegeverpflichtung
Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung
Verfügbarkeit von Grabarten
Nicht alle Grabarten sind jederzeit auf allen Friedhöfen verfügbar. Durch die Rückgabe von Gräbern oder durch Umgestaltungen ergeben sich aber immer wieder neue Angebotssituationen. Die Friedhofsverwaltung informiert auf Anfrage über die jeweils aktuelle Entwicklung.
Ruhefristen und Nutzungsrechte auf den städtischen Friedhöfen
Die Ruhefristen für Erdbestattungen betragen je nach Friedhof und Bodenverhältnissen 20 bis 40 Jahre. Bei Verstorbenen unter 5 Jahren liegen sie zwischen 12 und 25 Jahren. Die Ruhefrist für Urnenbestattungen beträgt, unabhängig von der Grabart und dem Friedhof, immer 20 Jahre.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss für die Dauer der jeweiligen Ruhefrist erworben werden. Die Nutzungsrechte an Wahlgräbern können frühestens ein Jahr vor dem Ablauf verlängert werden. Reihengräber können nicht verlängert werden.
Auf den Ablauf der Nutzungsrechte an Wahlgräbern wird im Amtsblatt und durch Aushang auf dem Friedhof hingewiesen. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Die vorzeitige Rückgabe von Grabstellen ist nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich, die sich nach der Dauer der restlichen Ruhefrist berechnet.
Zutritt zu den städtischen Friedhöfen
Das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Privatfahrzeugen ist nur mit einer von der Friedhofsverwaltung ausgestellten Genehmigung erlaubt. Diese kann beantragen, wer entweder das 80. Lebensjahr vollendet hat oder wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "G" oder "aG" ist.
Ganzjährige Öffnungszeiten der Zufahrtstore der städtischen Friedhöfe:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr
Samstag: 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Die Fußgängertore werden nicht verschlossen.