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Anschlussvereinbarung
Die Anschlussvereinbarung wird im zweiten Schulhalbjahr der 9. Klasse ausgefüllt. Natürlich können sich die Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler, die nach dem 10. Schuljahr die Schule verlassen, ändern. In diesem Fall sollte die Anschlussvereinbarung aktualisiert werden.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (auch am Berufskolleg) aktualisieren die Anschlussvereinbarung in der Q1. Mit Hilfe der Anschlussvereinbarung soll der Berufs- und Studienorientierungsprozess zusammengefasst werden. Sie dokumentiert die individuellen Entscheidungen und plant die weiteren Schritte. Ziel ist es, den Jugendlichen eine tragfähige Berufs- und Studienperspektive aufzuzeigen, mit der Brüche im Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium vermieden werden.
Die Anschlussvereinbarung sollte in einem individuellen Gespräch zwischen Lehrkraft und Schülerin oder Schüler und möglichst mit Eltern geschlossen werden. Hilfreich ist in manchen Fällen auch das Hinzuziehen anderer Akteure wie die Schulsozialarbeit oder die Berufsberatung.
Die Anschlussvereinbarung als Dokument verbleibt bei der Schülerin oder dem Schüler. Zur Aufbewahrung kann der Berufswahlpass dienen.
Die wichtigsten Daten der Anschlussvereinbarung werden in einem zweiten Schritt anonym in eine landesweite Datenbank (EckO) eingegeben. Diese Daten unterstützen die kommunale Planung von Angeboten für jugendliche Schulabgängerinnen und Schulabgänger.
Auf der Unterseite Downloads finden sich unter den Absätzen Anschlussvereinbarungen die Dokumente zum Download.