Förderziel
Unabhängig vom Fördertopf "Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet" wird ein Reservefonds mit zusätzlichen Mitteln (10.000 EUR) geschaffen, der eine Förderung spontaner kultureller Projektvorhaben oder laufender Kosten einer Institution (für Ateliers, Proberäume, Theaterbetriebe) außerhalb der Stichtagsregelung ermöglicht.
Förderkriterien
Die Förderwürdigkeit wird auf der Grundlage des Antrages im Einzelfall entschieden. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme einen Nutzen für die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger aufweist und in Leverkusen stattfindet. Gefördert werden kulturelle Maßnahmen aller Sparten.
Antragsverfahren und Entscheidung
Eine Förderung wird nur auf Antrag als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Antrag enthält das Deckblatt, eine Maßnahmenbeschreibung und einen Kostenplan mit den Einnahmen und Ausgaben, die für die Maßnahme entstehen. Die Durchführung der Maßnahme ist nicht an Wirtschaftsjahre gebunden, muss aber innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbescheid erfolgen.