Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
(3) Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu diesem Gewinnspiel sind direkt an die Stadt Leverkusen und nicht an Facebook oder Instagram zu richten. Die Stadt Leverkusen stellt Facebook und Instagram von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonoraren und -kosten in angemessenem Umfang) frei, welche aus Ansprüchen in Bezug auf dieses Gewinnspiel resultieren (insbesondere dessen Publikation und Organisation).
Teilnahme
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmevoraussetzungen und Bedingungen.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Leverkusen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
(3) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch die aktive Teilnahme am Gewinnspiel (wie in den Teilnahmebedingungen ausgewiesen).
(5) Der Teilnahmezeitraum/-schluss ist den Gewinnspielregel bzw. der Ausschreibung des Gewinnspiels zu entnehmen.
Gewinne
(1) Die Bestimmung der Gewinne sind den Gewinnspielregeln bzw. aus der Ausschreibung des Gewinnspiels zu entnehmen.
(2) Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
(3) Gewinne werden - sofern nicht anders geregelt - unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmenden verlost. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung ist der auf den Teilnahmeschluss jeweils folgende Werktag.
Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
(1) Mit der Teilnahme an der Verlosung erklären die Teilnehmenden sich damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns ihr Name ggf. mit Foto im Internet bzw. auf Social Media veröffentlicht wird.
(2) Der Gewinner/Die Gewinnerin wird direkt auf dem für das Gewinnspiel genutzten Social-Media-Kanal per Direktnachricht benachrichtigt.
(4) Die Formalitäten zur Übergabe der Gewinne werden mit dem Gewinner/der Gewinnerin individuell geklärt. Der Preis ist nicht übertragbar.
(5) Teilnehmende, die nicht gewonnen haben, werden nicht benachrichtigt.
Haftung
Eine Haftung der Stadt Leverkusen gleich aus welchem Rechtsgrund besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Stadt Leverkusen gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stadt Leverkusen bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Stadt Leverkusen gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Datenschutz
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Verlosung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet. Die Einwilligung zur Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an socialmediastadt.leverkusende widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.
Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Die Stadt Leverkusen behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
(2) Die Stadt Leverkusen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Eine Auszahlung des Gewinns, Gewinnersatz oder Verschiebung der Daten ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.