Rathaus

Für Kandidierende

Bei der Bundestagswahl werden mit der Erststimme die Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählenden für eine der angetretenen Parteien.
Hier sind die notwendigen Formulare für die Bewerbung um ein Direktmandat gelistet.

Die Bundeswahlordnung (BWO) schreibt das Vorgehen für die Bewerbung ebenso wie den kompletten Wahlablauf einheitlich für ganz Deutschland vor.
Für Leverkusen betrifft das die Kandidatur im Wahlkreis 100 Leverkusen/Köln IV. 
Bewerbende für ein Direktmandat in diesem Wahlkreis müssen einen Wahlvorschlag beim städtischen Wahlamt einreichen.
 
Dieser beinhaltet folgende Nachweise:  

  • den Kreiswahlvorschlag
  • die Zustimmungserklärung der Bewerbenden
  • die Wählbarkeitsbescheinigung
  • die Niederschrift der Aufstellungsversammlung und die Versicherung an Eides statt 

Die jeweiligen Formulare stehen hier als Downloads zur Verfügung:  

Weitere Infos

Bewerbende, die zusätzlich die Formblätter für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 14 BWO) benötigen, wenden sich bitte an das städtische Wahlamt per Mail
330-Wahlenstadt.leverkusende 

Alternativ zu den verlinkten Anlagen, kann auch das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin genutzt werden. Es gibt hilfreiche Tipps beim Ausfüllen der Anlagen. 
Einen Zugang können Bewerbende ebenfalls unter 330-Wahlenstadt.leverkusende per Mail anfordern.


Sämtliche Unterlagen müssen bis zur Frist (diese wird noch bekannt gegeben) dem Wahlamt der Stadt Leverkusen im Original und handschriftlich unterschrieben vorliegen.
Die Unterlagen können nicht über das Kandidatenportal eingereicht werden.

Stichwort "Direktwahl"

Für die Direktwahl können Bewerbende von Parteien, von Wählergruppen und auch Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Diese müssen 18 Jahre alt sein.
Bewerbende einer Partei müssen von einer Mitgliederversammlung nominiert werden.
Von Wählergruppen oder Einzelpersonen Vorgeschlagene sowie Kandidierende, deren Partei nicht mindestens fünf Abgeordnete in einem Land- oder im Bundestag hat, müssen 200 Unterstützungs-Unterschriften vorlegen.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Vorschläge. 
Sie werden öffentlich bekannt gemacht. Auf den Wahlscheinen kann dann mit der Erststimme für eine der Kandidierenden gestimmt werden.   

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