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Rathaus
Briefwahl: Fragen und Antworten
Durch die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verkürzt sich auch der Zeitraum für die Briefwahl. Briefwählende sind daher gefordert, damit deren Wahlentscheidung rechtzeitig die Stadt Leverkusen erreicht: Was wann zu tun ist, erläutern folgende Fragen und Antworten (FAQ).
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versendet?
Zunächst muss das Wählerverzeichnis fertig vorliegen. Es ist Grundlage für das Erstellen der Wahlbenachrichtigungen. Dieses Wählerverzeichnis wird mit bundesweitem Stichtag 12. Januar 2025 erstellt. Die Wahlbenachrichtigungen werden danach - voraussichtlich ab dem 20. Januar 2025 – an die Wahlberechtigten per Post versendet.
Bitte beachten Sie: Der Versand per Post kann ein paar Tage dauern.Etwa am 24. Januar sollten die Benachrichtigungen bei den Wahlberechtigten im Briefkasten liegen.
Wann und wie kann die Briefwahl beantragt werden?
Anträge sind auf folgenden Wegen möglich:
Digital:ab dem 13. Januar 2025 unter diesem Link: www.wahlschein.de (Öffnet in einem neuen Tab) Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
Per QR-Code-Scan: Die zugesandte Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den per mobilem Endgerät (z.B. dem Smartphone) der Antrag gestellt werden. Die persönlichen Daten sind im Formular schon vorausgefüllt. Nach Eingabe wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
Per Post: Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird deren Rückseite mit dem Antrag auf Briefwahl ausgefüllt, unterschrieben und die Wahlbenachrichtigung im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt.
Per E-Mail: unter 330-briefwahlstadt.leverkusende (Bitte geben Sie Ihren Namen, das Geburtsdatum und die Adresse für die Zusendung der Unterlagen an).
Persönlich: Ab 10. Februar 2025 kann im Briefwahlbüro der Stadt (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen) die Briefwahl beantragt und, falls gewünscht, auch direkt vor Ort gewählt werden.
Telefonisch kann ein Antrag auf Briefwahl nicht gestellt werden.
Bitte beachten Sie beim Beantragen der Briefwahl digital, per QR-Scan, per Post oder per Mail: Voraussichtlich erst ab Mitte Februar erhalten Sie die Unterlagen mit dem Stimmzettel für die Briefwahl. Sowohl beim Rücksenden des Briefwahlantrags und später auch des ausgefüllten Wahlbriefes mit der Post müssen die Laufzeiten eingerechnet werden. Der Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Kann vorher schon per Briefwahl gewählt werden?
Ab 10. Februar öffnet das Briefwahlbüro der Stadt. Dort kann persönlich und vor Ort die Briefwahl beantragt und - falls gewünscht - direkt gewählt werden. Das ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Um sich als wahlberechtigt ausweisen zu können, ist jedoch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, wird gebeten, diese beim persönlichen Abholen der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.
Die Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Letzteres wird voraussichtlich spätestens am 10. Februar der Fall sein. Erst danach können die Wahlunterlagen per Post zugestellt werden.
Warum kommen die Unterlagen nicht schon früher?
Weil der Stimmzettel nicht vor Ende Januar gedruckt werden kann. Denn erst dann steht die endgültige Zulassung der Kandidierenden fest. Zum zeitlichen Ablauf: Die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen endet am 20. Januar. Anschließend, am 24. Januar, muss der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Landeswahlausschuss und Bundeswahlausschuss entscheiden danach, am 30. Januar, über mögliche Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Vorschlags oder einer Liste. Erst danach stehen die zugelassenen Kandidaturen fest und die Stimmzettel können an die beauftragte Druckerei übermittelt werden.
Bis wann muss der Wahlbrief bei der Stadt sein?
Der Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.