Stadt Leverkusen

Taxi- und Mietwagengewerbe: Zahlreiche Fahrzeuge kontrolliert

Am Freitagnachmittag, 11.10.2024, wurde in Leverkusen eine Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt. Hierzu wurden verschiedene Fahrzeuge aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe im fließenden Verkehr überprüft.

Symbolbild Ordnungsamt
Symbolbild Ordnungsamt

Beteiligt an dieser Schwerpunktaktion waren neben den Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Führerscheinstelle (als Genehmigungsbehörde für Taxi- und Mietwagenlizenzen) auch die Polizei und der Zoll. Die Steuerfahndung Köln hat die Maßnahme im Rahmen der Steueraufsicht ebenfalls begleitet. 

„In der Vergangenheit wurden in Gesprächen rund um das Taxi- und Mietwagengewerbe umfangreiche Kontrollen, insbesondere des Mietwagengewerbes und der Fahrzeuge von plattformbasierten Poolingdiensten wie Uber und Co., gefordert. Im Zuge der Gleichbehandlung haben wir nun unangekündigt Mietwagen und Taxis in gleicher Weise kontrolliert“, erläutert Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr. 

An den eingerichteten Kontrollstellen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Überprüfungen nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie die Einhaltung der städtischen Verordnung für Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe durchgeführt. Hierbei wurden u. a. die ordnungsgemäße Betriebsanmeldung, die Genehmigungen zum Taxi- und Mietwagenbetrieb, die Fahrzeuge sowie die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen kontrolliert. Angelegenheiten des Zolls und der Steuerfahndung wurden in eigener Zuständigkeit ebenfalls kontrolliert und aufgenommen. 

Auswertung erfolgt im Nachgang

Die Auswertung der festgestellten Sachverhalte erfolgt überwiegend im Nachgang, so dass keine konkreten Angaben zu der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gemacht werden können. Grundsätzlich wurden bei der Schwerpunktaktion allerdings verschiedene Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet. 

Generell stellt insbesondere das Taxigewerbe einen festen Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs dar. Die Taxis müssen in ihrem Auftragsgebiet rund um die Uhr zur Verfügung stehen und jede Fahrt annehmen. Die Preise werden nach Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde und einem entsprechenden Ratsbeschluss der Stadt Leverkusen, auch aufgrund genereller wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Taxigewerbe, festgelegt, so dass die Fahrtkosten der Taxis auch zu hochfrequentierten Zeiten dadurch stabil bleiben. 

Die Stadt Leverkusen verfolgt die Absicht, die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit des Taxigewerbes zu erhalten und zu unterstützen; dazu besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern der Taxiunternehmen. Zur Attraktivierung des Taxigewerbes soll eine Vorlage zur Einführung von Mindest- und Höchstpreisen im Taxigewerbe (sog. Tarifkorridor) erarbeitet und dem Rat der Stadt Leverkusen voraussichtlich Anfang 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierdurch soll der bislang bestehende starre Taxitarif mehr Flexibilität erhalten, so dass im Taxigewerbe bei Fahrten auf vorherige Bestellung Festpreise vereinbart werden können. 

Steffen Franzkowski resümiert: „Wenngleich wir neuen Technologien und Geschäftsmodellen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen das Mietwagengewerbe bzw. digitale Mobilitätsdienstleister und die Taxiunternehmen gleichermaßen die gesetzlichen Regelungen beachten und einhalten. Dies werden wir zukünftig weiterhin regelmäßig überprüfen.“

 

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