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Kontrolle von Gewerbebetrieben: Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Leverkusen führte am Dienstag, 25.03.2025, eine Schwerpunktkontrolle im gewerblichen Bereich durch. Im Rahmen des großangelegten Einsatzes wurden insgesamt 16 Kioske, Trinkhallen und Gaststätten durch drei zeitgleich arbeitende Teams kontrolliert.
Neben den Mitarbeitenden des KOD waren auch Kräfte der Polizei, des Hauptzollamts Köln, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW sowie der städtischen Abteilung Ausländerwesen an dem Einsatz beteiligt.
Marcus Richter, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, bewertet den von ihm geleiteten Einsatz: „Die beteiligten Behörden verfügen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen über umfangreiche Kontrollbefugnisse. Somit können wir gegenüber Gewerbetreibenden, die sich nicht an die Spielregeln halten, geschlossen auftreten und wirksame Maßnahmen treffen“. Wie bereits in der Vergangenheit bei ähnlichen Einsätzen wurden auch diesmal seitens des KOD mehrere gewerberechtliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die Polizei nahm acht Strafanzeigen, unter anderem wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, auf. Die Beschäftigten des Hauptzollamts Köln haben vor Ort gegen acht Inhaber Steuerstrafverfahren eingeleitet und knapp 900 unversteuerte E-Zigaretten und kleinere Mengen unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt.
Insgesamt waren rund 40 Einsatzkräfte an dem Einsatz beteiligt. „Wir werden auch weiterhin behördenübergreifende Einsätze durchführen, um Ordnungswidrigkeiten und Kriminalität im gewerblichen Bereich zu begegnen“, erklärt Marcus Richter.