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Bundestagswahl: Kurze Fristen bei der Briefwahl beachten
Wie bei jeder Wahl gibt es auch für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Möglichkeit, alternativ zur Urnenwahl die Stimme per Brief abzugeben. Allerdings ist dieses Mal zu beachten, dass die Fristen verhältnismäßig kurz sind.
So werden zwar nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses ca. ab dem 20. Januar die Wahlbenachrichtigungen versendet, die Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes sowie zur Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl enthalten. Die Briefwahl selbst ist allerdings erst möglich, wenn die Stimmzettel vorliegen.
Dies wird aller Voraussicht nach spätestens am 10. Februar der Fall sein, da erst am 30. Januar Landes- und Bundeswahlausschuss final über mögliche Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlags bzw. einer Landesliste entscheiden. Erst dann stehen die zugelassenen Kandidaturen fest und können an die Druckerei zur Erstellung der Stimmzettel übermittelt werden.
Briefwahlbüro öffnet am 10. Februar 2025
Entsprechend wird das Briefwahlbüro (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen) ab dem 10. Februar geöffnet sein. Dort kann die Briefwahl beantragt und/oder der Stimmzettel direkt an Ort und Stelle ausgefüllt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt. Dazu ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird gebeten, diese bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.
Anträge für die Briefwahl sind grundsätzlich auf folgenden Wegen möglich (eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich):
Im Internet: Ab dem 13. Januar 2025 unter diesem Link: www.wahlschein.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
Mobil per QR-Code: Die Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den per mobilem Endgerät (z.B. dem Smartphone) der Antrag gestellt werden kann. Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
Per Post: Sobald sie vorliegt, wird die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt. Dieses sendet dann die Briefwahlunterlagen zu (nicht vor Mitte Februar!).
Um die Weiterbearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen, wird darum gebeten, Briefwahlanträge möglichst digital (über den Link www.wahlschein.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder per QR-Code-Scan) an das Wahlamt zu richten. In Ausnahmefällen ist auch eine Antragstellung per E-Mail an 330-briefwahlstadt.leverkusende möglich. Bitte dabei den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse für die Zusendung der Unterlagen angeben.
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Bei der postalischen Rücksendung des Briefwahlantrags bzw. des ausgefüllten Wahlbriefes müssen die Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Der Wahlbrief muss bis zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Sofern eine Teilnahme an der Urnenwahl am 23. Februar im jeweiligen Wahllokal nicht möglich ist, empfiehlt es sich, ab dem 10. Februar entweder direkt im Briefwahlbüro zu wählen oder den Wahlbrief direkt im Rathaus abzugeben bzw. abgeben zu lassen, um mögliche Verzögerungen durch die Postlaufzeiten zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Auf der Homepage der Stadt sind alle wichtigen Informationen zum Thema zu finden:
https://www.leverkusen.de/rathaus/wahlen/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab)
https://www.leverkusen.de/rathaus/wahlen/briefwahl-bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab)
Großes Interesse an Wahlehrenamt
Für die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 haben sich bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfende gemeldet. Dadurch konnten mittlerweile annähernd alle Positionen besetzt werden. Die Stadt bedankt sich für das außerordentlich hohe Interesse zur Übernahme des Wahlehrenamtes und für die damit verbundene Bereitschaft, an der Durchführung der Wahl aktiv mitzuwirken. Rund 600 Wahlhelfende – hauptsächlich als Beisitzerinnen und Beisitzer – wurden aus der Bürgerschaft gesucht.
Die Einberufungsschreiben an die registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die über die Funktion und den Einsatzort am Wahltag sowie über Schulungstermine informieren, wurden versandt. Sollten Wahlhelfende bis zum 17. Januar 2025 kein entsprechendes Schreiben erhalten, wird um Rückmeldung beim Wahlamt unter Tel. 0214/406 33030 gebeten, da es auch auf dem Postweg immer zu Störungen kommen kann.
Fragen zum Thema Wahl können außerdem an das Wahl-Team gerichtet werden:
· per Mail: 330-wahlhelfendestadt.leverkusende
· telefonisch (montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 09.00 bis 14:00 Uhr) unter Tel. 0214/406-33030.