Stadt Leverkusen

Bundestagswahl: Briefwahlbüro hat geöffnet

Mit dem Vorliegen der Stimmzettel hat nun auch das Briefwahlbüro in der Hauptstraße 137 („Wiesdorfer Treff“) ab sofort geöffnet. Es wird mit einem hohen Briefwahlaufkommen gerechnet.

Demonstration der Abläufe im Briefwahlbüro
Ralf Berlings von der Abteilung Wahlen erläutert die Abläufe im Briefwahlbüro.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind in Leverkusen rund 113.000 Bürgerinnen und Bürger. Darunter sind rund 4.600 Erstwählerinnen und Erstwähler (im Vergleich zur Bundestagswahl 2021). Insgesamt sind im Leverkusener Wählerverzeichnis 273 Auslandsdeutsche eingetragen.

In Deutschland hat sich Trend zur Briefwahl immer mehr verstärkt. Wie in anderen Kommunen steigt der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahlabstimmen, auch in Leverkusen kontinuierlich. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 lag der Anteil bei der Briefwahl bei rund 47 Prozent.

Der Trend, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl wählen, hat sich insbesondere in Pandemiezeiten noch verstärkt. Die große Beliebtheit der Briefwahl stellt die kommunalen Wahlämter angesichts der vergleichsweise kurzen Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl vor besondere Herausforderungen.

Vorbereitungszeit und Mitarbeitendeneinsatz

Sofort nach der Verkündung des Endes der Ampelkoalition im November 2024 liefen die Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl an (Anmietung der Wahllokale, Bestellung von Wahlvordrucken usw.). Allerdings erst mit der offiziellen Bekanntgabe des finalen Wahltermins 23. Februar durch den Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 sowie die Veröffentlichung der festgelegten Fristen durch die Bundeswahlleitung konnten die weiteren organisatorischen Schritte (Einberufung der Wahlhelfenden, Sitzungstermine des Kreiswahlausschusses, usw.) eingeleitet werden.

Zur Planung und Abwicklung der Wahlen ist ein Mitteleinsatz in Höhe von rund 370.000 Euro vorgesehen. Die Wahlkostenerstattung durch das Land beträgt rund 200.000 Euro.

Am Wahltag sind ca. rund 1.300 Wahlhelfende (städtische Mitarbeitende sowie Wahlhelfende aus der Bürgerschaft) in unterschiedlichen Funktionen im Einsatz, die meisten in den Urnenwahl- und Briefwahllokalen. Im Briefwahlbüro arbeiten zurzeit 10 Mitarbeitende zur Abarbeitung des täglich eigehenden Briefwahlvolumens.

Bisher (Stand: 10. Februar, 10.00 Uhr) wurden 27.661 Wahlscheine ausgestellt.

Das Briefwahlbüro ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) werden die Öffnungszeiten auf 08.00 bis 15.00 Uhr erweitert.

In den Briefwahlunterlagen sind enthalten:

1 Stimmzettel für die Wahl zum Bundestag

1 weißer Stimmzettelumschlag

1 roter Rücksendeumschlag (Wahlbrief)

1 Merkblatt zur Briefwahl

1 Wahlschein

Briefwahlanträge werden bei persönlicher Vorsprache bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr, im Briefwahlbüro - Hauptstraße 137 – entgegengenommen. Bei postalischem Versand des Briefwahlantrags bzw. des ausgefüllten Wahlbriefs sollte unbedingt die Postlaufzeit beachtet werden!

Sofern eine Teilnahme an der Urnenwahl am 23. Februar im jeweiligen Wahllokal nicht möglich ist, empfiehlt es sich, entweder direkt im Briefwahlbüro zu wählen oder den Wahlbrief im Briefwahlbüro (Hauptstraße 137) bzw. am Wahlwochenende (Samstag, 22. Februar und Sonntag, 23. Februar) im Briefkasten des Rathauses abzugeben bzw. abgeben zu lassen, um mögliche Verzögerungen durch die Postlaufzeiten zu vermeiden.

Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag am 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein. 

Was tun, wenn der beantragte Wahlschein für die Briefwahl nicht rechtzeitig ankommt?

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, d.h. bis zum 22. Februar 2025 - 12.00 Uhr beim Wahlamt, Hauptstraße 105, 51373 Leverkusen, bei persönlicher Vorsprache (ohne Termin) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Personen, die vorab Briefwahlunterlagen beantragt haben und am Wahltag in ihrem Stimmbezirk wählen wollen, müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimmen zu dieser Wahl nicht mehr abgeben.

Weitere wichtige Infos zur Bundestagswahl

Für die Wahl stehen 108 Urnenwahllokale - davon 77 barrierefrei (ca. 71%) und 11 weitere z.B. über Zugang oder Rampe barrierefrei hergerichtet - und 38 Briefwahllokale zur Verfügung.

Im Wahlkreis 100 Leverkusen/Köln IV. stehen neun Direktkandidatinnen und Kandidaten zur Wahl:

·       Dr. Karl Lauterbach (SPD)

·       Siegmar Heß (CDU)

·       Nyke Slawik (GRÜNE)

·       Dr. Rolf Albach (FDP)

·       Yannick Noe (AfD) 

·       Vedat Akter (Die Linke)

·       Jörg Badura (FREIE WÄHLER)

·       Friedrich Jeschke (Volt)

·       Reiner Dworschak (MLPD)

18 Parteien und sonstige politische Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen stehen am 23. Februar zur Wahl (2021: 28 Parteien in NRW)

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt („personalisierte Verhältniswahl“). Wählerinnen und Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.

Nach der neuen Wahlrechtsreform werden die Sitze für die 21. Legislaturperiode des Bundestages auf 630 begrenzt. Zudem fallen Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Die für die Parteien bestimmten Sitze im Parlament orientieren sich hierbei an dem Ergebnis der Zweitstimme. Kommt es zu dem Fall, dass bei einer Partei mehr Kandidatinnen und Kandidaten durch die Erststimme gewählt worden sind als das Ergebnis der Zweitstimme zulässt, erhalten die Betreffenden mit den niedrigsten Stimmanteilen kein Bundestagsmandat. Anders als vor der Wahlrechtsreform garantiert somit der Gewinn der Erststimme nicht den Einzug ins Parlament.

Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht beträgt 18 Jahre. Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlleiter für den Wahlbezirk 100 (Leverkusen – Köln IV) ist Oberbürgermeister Uwe Richrath.

Wahlpräsentation

Am Abend der Bundestagswahl, Sonntag, 23. Februar 2025, findet eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse von 18.00 bis 22.00 Uhr im Ratssaal, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, statt. Einlass ist ab 17.30 Uhr.

Laufend können die Wahlergebnisse am Wahlabend auch wie gewohnt über die städtische Internetseite www.leverkusen.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder direkt über die App Votemanager (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden. Die App ist über alle gängige Browser und Betriebssysteme auf allen Endgeräten abrufbar. Am Wahlabend werden die Ergebnisse fortlaufend präsentiert.

Mit dem vorläufigen Endergebnis der Bundestagswahl wird zwischen 22.00 - 23.00 Uhr gerechnet.

Auch die städtische Homepage (Öffnet in einem neuen Tab) bietet laufend aktuelle Informationen zur Bundestagswahl.

 

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