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KOD prüft Einhaltung des Jugendschutzes
Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Karnevalstage wurde durch den Kommunalen Ordnungsdienst die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes stichprobenartig überprüft.
Im Rahmen von "Testkäufen" wurde dabei erfreulicherweise festgestellt, dass die überwiegende Anzahl von Kiosken und ähnlichen Gewerbebetrieben darauf achtet, Alkohol und Tabakwaren nicht an Minderjährige zu verkaufen.
Die Abgabe von Bier, Wein u.ä. ist nach den bundesweit geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt, andere alkoholische Getränke dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden. Gleiches gilt für Tabakwaren und vergleichbare nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten – auch diese dürfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
In insgesamt 14 Betrieben wurde durch einen jugendliche "Testkäufer" der Erwerb von für ihn nicht bestimmten Produkten versucht. In 12 der Betriebe gelang ihm dies nicht, lediglich zwei Betriebe müssen nun aufgrund der verbotswidrigen Abgabe von Alkohol bzw. Tabakwaren an Minderjährige mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr appelliert an alle Gewerbetreibenden, beim Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren im Zweifelsfall immer nach einem Altersnachweis zu fragen. Entsprechende Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch weiterhin erfolgen.