Stadt Leverkusen

Bundestagswahl im Februar 2025: Stadt sucht Wahlhelfende

Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Für die Bundestagswahl braucht die Stadt Leverkusen Unterstützung: Rund 1.300 (inkl. Reserve) ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden bei der Wahl insgesamt benötigt – die Hälfte davon kommt aus der Stadtverwaltung.

Symbolgrafik Wahlen
Symbolgrafik Wahlen

Die Verwaltungsmitarbeitenden übernehmen dabei hauptsächlich die Funktionen als Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie als Reservistinnen und Reservisten.  

Rund 600 Wahlhelfende – hauptsächlich als Beisitzerinnen und Beisitzer – werden aus der Bürgerschaft gesucht. 

Das Wahlehrenamt können Personen übernehmen, die

·       die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

·       am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

·       am Wahltag seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten sowie

·       nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch).

Der Einsatz erfolgt in einem der 108 Urnenwahllokale im Stadtgebiet oder in einem der 38 Briefwahllokale. Dem Einsatzwunsch in Wohnortnähe wird, soweit möglich, Rechnung getragen. Das Erfrischungsgeld beträgt:

·       für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin im Wahllokal vor Ort (ab 7.30 Uhr): 50 Euro

·       für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin Briefwahl (ab 14.30 Uhr): 40 Euro

·       Reservist/Reservistin: 25 Euro  - bei tatsächlichem Einsatz als Beisitzer bzw. Beisitzerin 50 Euro (Urnenwahllokal) beziehungsweise 40 Euro (Briefwahllokal)

Anmeldung online möglich

Erstmals können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger online über das Beteiligungsportal der Stadt Leverkusen anmelden: https://www.leverkusen.de/wahl2025 (Öffnet in einem neuen Tab) 

Hier lassen sich alle relevanten Daten, besondere Wünsche zum Einsatzort etc. eingeben. Wer als festes Team aus dem Kollegen- oder Freundeskreis, der Nachbarschaft oder dem Verein bei der Wahl mithelfen möchte, kann direkt eine Gruppe anmelden. Zudem ist geplant, die Erfrischungsgelder nach der Bundestagswahl bargeldlos an die Wahlhelfenden auszuzahlen, wozu die Kontodaten angegeben werden können. Bei Interesse können sich Wahlhelfende über das Beteiligungsportal auch schon für die Oberbürgermeister- und Kommunalwahl im September 2025 anmelden. 

Fragen zum Thema Wahl können außerdem an das Wahl-Team gerichtet werden:

·       per Mail: 330-wahlhelfendestadt.leverkusende

·       telefonisch (montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr) unter Tel. 0214/406-33030.

Informationen, Veranstaltungen und Schulungen zur Wahl

Alle wichtigen Informationen rund um die Wahl sind sowohl auf der städtischen Homepage www.leverkusen.de (Öffnet in einem neuen Tab)als auch im Beteiligungsportal zu finden.

Für alle Wahlhelfenden bietet die Stadt Ende Januar/Anfang Februar Schulungen an, für die man sich über das Beteiligungsportal anmelden kann. Zudem steht allen Wahlhelfenden im Beteiligungsportal zeitnah ein Leitfaden zur besseren Orientierung und Vorbereitung auf die Bundestagswahl zur Verfügung.

Wahlen zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt („personalisierte Verhältniswahl“). Wählerinnen und Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.

Nach der neuen Wahlrechtsreform werden die Sitze für die 21. Legislaturperiode des Bundestages auf 630 begrenzt. Zudem fallen Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Die für die Parteien bestimmten Sitze im Parlament orientieren sich hierbei an dem Ergebnis der Zweitstimme. Kommt es zu dem Fall, dass bei einer Partei mehr Kandidatinnen und Kandidaten durch die Erststimme gewählt worden sind als das Ergebnis der Zweitstimme zulässt, erhalten die Betreffenden mit den niedrigsten Stimmanteilen kein Bundestagsmandat. Anders als vor der Wahlrechtsreform garantiert somit der Gewinn der Erststimme nicht den Einzug ins Parlament.

Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht beträgt 18 Jahre. Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlleiter für den Wahlbezirk 100 (Leverkusen – Köln IV) ist Oberbürgermeister Uwe Richrath.

Neuwahl: Es gelten verkürzte Fristen

Für die Neuwahl gelten verkürzte Fristen für das Einreichen der Wahlvorschläge inklusive der Unterstützungsunterschriften. Die genauen Fristen wurden bisher durch die Bundeswahlleitung noch nicht festgelegt. Erst nach der Bekanntgabe der tatsächlichen Fristen steht z.B. fest, ab wann genau die Wahlbenachrichtigungen versendet werden. Nach derzeitigem Stand werden die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich ab Mitte Januar versendet. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Ab dann können auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden.

Der Kreiswahlausschuss wird voraussichtlich Ende Januar über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheiden.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise