Warnmeldung

Wartungsarbeiten im Kommunalportal

Aufgrund von Wartungsarbeiten kommt es am Mittwoch, den 13.11.2024 zu Einschränkungen bei der Verwendung des Kommunalportals. Zur Zeit ist die Nutzung der Online-Dienste nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Stadt Leverkusen

Neue Schiedsperson gesucht

Die Stadt Leverkusen sucht eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann im Bezirk VIII (Opladen) für die Amtsperiode Januar 2025 bis Januar 2030. Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art durch Verhandlungsgeschick zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken.

Richterhammer

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Schlichtung bei leichterer Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung der Schiedsperson ist hierfür nicht erforderlich. Schiedspersonen erhalten ausreichend Informationsmaterial sowie die Möglichkeit an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Sachkosten hierfür übernimmt die Stadt Leverkusen.

Eine Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der jeweiligen Bezirksvertretung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Leverkusen. Eine Wiederwahl zur Schiedsperson ist möglich.

Bewerbung bis zum 30. November

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer unter Betreuung steht. Die zu wählende Schiedsperson sollte persönliche Eigenschaften besitzen, die für die Ausübung des Schiedsamts von Bedeutung sind. Hierzu zählen gesunde Menschenkenntnis, ausreichend Lebenserfahrung, Geduld, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Vergleichsprotokolle. Interessierte Bewerber sollten zwischen 25 und 75 Jahren alt sein und ihren ersten Wohnsitz in dem genannten Bezirk haben.

Die von der Stadt gezahlte jährliche Schiedspersonenentschädigung beträgt zurzeit 1.200 Euro.

Interessenten werden gebeten, sich schriftlich mit kurzem Lebenslauf bis spätestens zum 30. November 2024 bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Recht und Vergabestelle, Moskauer Str. 4 a 51373 Leverkusen oder per E-Mail an ehrenamt.rechtswesenstadt.leverkusende zu bewerben. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält.

Wer vorab weitere Auskünfte benötigt, kann diese bei der zuständigen Mitarbeiterin Frau Hellenbrand unter der gleichen Mailadresse oder der Rufnummer 0214/406-3014 einholen.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise