Bundesagentur für Arbeit
Drohende Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzverlust aber auch Berufswahl, neuer Job, Weiterbildung, Wiedereinstieg – das sind die Themen der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld I (nach SGB III) bekommt dort, wer arbeitslos wird, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich persönlich arbeitslos gemeldet hat. Die Anzahl der leistungsberechtigten Monate richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht (also der Dauer der bisherigen versicherungspflichtigen Berufstätigkeit) und dem Alter. Danach besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II nach SGB II zu beantragen.