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Güterkraftverkehr 

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.

  • Überblick

    Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz:

    Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von max. 10 Jahren erteilt, wenn

    • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
    • die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.

    Diese Erlaubnis gilt deutschlandweit.

    Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009:

    Hierbei handelt es sich um die Beförderung zwischen dem Inland und europäischem Ausland. Die Gemeinschaftslizenz wird ebenfalls für die Dauer von max. 10 Jahren erteilt, wenn

    • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
    • die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.

    Diese Lizenz gilt sowohl für Deutschland als auch für Europa.

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen können dem "Merkblatt" unter Links/Downloads auf dieser Seite entnommen werden. Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht über die ggfls. erforderlichen Unterlagen. Einzelheiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in besprochen werden.

    Der Antrag kann unter downloads/links heruntergeladen oder per Post angefordert werden.

    Gebühren

    • Erteilung/Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (Zeitraum 10 Jahre): 500,00 €.
    • Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie: jeweils 90,00 €.
    • Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr      (Zeitraum 10 Jahre): 360,00 €
    • Ersatzausstellung/Berichtigung/Änderung der Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie jeweils 60,00 €

    Je nach Sachverhalt können abweichende Gebühren erhoben werden.

    Rechtsgrundlagen

    • Güterkraftverkehrsgesetz
    • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009

    Das Güterkraftverkehrsgesetz kann unter downloads/links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

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