Bürgeranliegen
Anregung und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, der oder die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnt hat das Recht, eine Eingabe an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung zu richten. Inhalt kann etwa eine Beschwerde gegen eine Maßnahme der Stadt sein oder aber eine Anregung für die Stadt.